Vorlage
Vernehmlassung 2007/85: Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA) und zur Überarbeitung der themenbezogenen Weisungen · 14 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 14Fedlex · Vorlage
Weisungsentwurf Beilage 2
25. Einschränkungen bei Geschwindigkeitsmessungen mit nicht typengeprüften Schleifendetektoren in Rotlichtüberwachungsanlagen
Damit Geschwindigkeitsübertretungen, welche mit solchen Systemen erfasst werden, verzeigt werden können, müssen folgende Bedingungen eingehalten werden:
- Jede Geschwindigkeitsübertretung muss mit Hilfe einer fotogrammetrischen Methode überprüft werden.
- Die Messkorrektur richtet sich nach Art. 9 Abs. 3 VSKV (für die Ahndung ist der tiefere der beiden Geschwindigkeitswerte massgebend); es sind keine weiteren Korrekturwerte zu berücksichtigen.
IX. Schlussbestimmungen
26. Übergangsfristen
Gerätespezifische Anpassungen bereits im Einsatz stehender Mess- und Überwachungssysteme bezüglich Hard- und/oder Software sind innert fünf Jahren seit Inkrafttreten der Weisungen anzupassen.
Bestehende und mit einer Rotlichtüberwachungsanlage ausgerüstete Lichtsignalanlagen, deren Übergangszeiten (Dauer der Gelbphase) nicht den in Ziffer 23 verlangten Mindestwerten entsprechen, sind innert fünf Jahren seit Inkrafttreten der Weisungen anzupassen. Andernfalls ist die Rotlichtüberwachungsanlage ausser Betrieb zu setzen.
27. Aufhebung
Es werden aufgehoben die Weisungen vom:
- 11. April 1988 des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) über den Einsatz fotografischer Rotlicht-Überwachungsgeräte
- 15. August 1996 des Bundesamtes für Metrologie und Akkreditierung (METAS) über den Betrieb von Rotlicht-Überwachungsanlagen mit integrierter, jedoch nicht typengeprüfter Geschwindigkeitsmessanlage
- 10. August 1998 des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation (UVEK) über Geschwindigkeitskontrollen im Strassenverkehr und Ergänzungskreisschreiben (existiert nur in der deutschen Version) vom 27. November 1998
- sowie das Kreisschreiben des UVEK vom 18. Mai 1995 "Weisungen über Geschwindigkeitskontrollen im Strassenverkehr vom 15.12.1994 / Ausbildung des Kontrollpersonals"
28. Inkrafttreten
Diese Weisungen treten am 1. Juli 2008 in Kraft.