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Vernehmlassung 2007/85: Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA) und zur Überarbeitung der themenbezogenen Weisungen · 14 Seiten
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Weisungsentwurf Beilage 2
IV. Geschwindigkeitsmessungen mit festeingerichteten Messsystemen (Art. 7 Bst. c VSKV)
Bei Geschwindigkeitsmessungen mit festeingerichteten Messsystemen handelt es sich um automatische Verkehrskontrollen ohne Anhalteposten.
Beispiele: Radarautomaten, Schwellendetektoren mit im Fahrbahnbelag festverlegten Sensoren, Laserscanner.
12. Allgemeine Bedingungen
12.1 Messprotokoll
Nach jeder Inbetriebnahme des Messsystems (z. B. nach Filmwechsel, Austausch des Speichermediums, Austausch des Messsystems, Änderung der Messparameter usw.) müssen folgende Daten überprüft und nachvollziehbar dokumentiert werden:
- Datum und Zeit der Inbetriebnahme
- genaue Standortbezeichnung mit Messrichtung
- Bezeichnung des Messsystems mit METAS-Nummer
- Bestätigung der Kontrolle der erfolgreichen Durchführung der Funktionstests
- Registrierung der wichtigsten Parameter (z. B. Sensorabstand, Bildintervallzeit, Fixdistanz, Geschwindigkeitslimite variabel oder fest usw.)
- Namen der verantwortlichen Kontrollperson.
12.2 Überwachung der Messwerterfassung anhand der Bilddokumentation
Die in Ziffer 3 gestellten Anforderungen an das Messverfahren ermöglichen die nachträgliche Überprüfung des Sachverhaltes. Dies geschieht mit Hilfe von fotogrammetrischen Methoden oder der Überprüfung von festgelegten Bildinhalten.
Die verantwortliche Auswertungsperson überprüft in regelmässigen Abständen oder bei Einsprachen die Messwerterfassung. Insbesondere ist bei jeder Inbetriebnahme zu Beginn der Messwerterfassung eine Kontrolle durchzuführen.
Über diese Kontrollmassnahmen ist ein Logbuch zu führen. Der Inhalt des Messprotokolls ist im Logbuch zu registrieren.
13. Radarautomaten
Festeingerichtete Radargeräte.
13.1 Abstände zwischen aktiven Radargeräten im gleichen Frequenzband
Werden auf derselben Strasse oder in unmittelbarer Nähe gleichzeitig mehrere Radargeräte eingesetzt, ist zu beachten, dass die Antennenstrahlen der Radarantennen im Bereich der Empfindlichkeit der Radargeräte keine Berührung aufweisen. Es dürfen mehrere Radarantennen mit der gleichen Frequenz auf mehreren Fahrspuren parallel nebeneinander betrieben werden.
13.2 Messung in Kurven
Radarautomaten dürfen für Geschwindigkeitsmessungen in Kurven nicht verwendet werden.