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Vernehmlassung 2007/85: Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA) und zur Überarbeitung der themenbezogenen Weisungen · 14 Seiten

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Weisungsentwurf Beilage 2

- Dauer der Verzugszeit (Zeit zwischen Beginn der Rotphase und Aktivierung der Rotlichtüberwachungskamera)

- Dauer der Gelbphase (Übergangszeit)

- Angaben über Standortposition der Überwachungsanlage

- Datum und Uhrzeit der Übertretung

- Direkte oder indirekte Einblendung des Lichtsignalzustandes, sofern der Signalzustand nicht überwacht und nachvollziehbar registriert wird.

24.4 Rotlichtübertretung

Anhand der Bilddokumentation muss ersichtlich sein, dass das Fahrzeug sich im Konfliktbereich mit anderen Verkehrsteilnehmern befindet (Fussgängerstreifen, Querverkehr, einbiegender Verkehr4, Gegenverkehr usw.) oder aufgrund der festgestellten Positionsveränderung auf den Folgeaufnahmen und der dadurch ermittelten Geschwindigkeit unausweichlich in diesen Konfliktbereich hinein gefahren ist oder das Lichtsignal passiert hat (der Führer/die Führerin hat keine Sicht mehr auf das Lichtsignal).

Eine unerlaubte Richtungsänderung oder das Nichtfortsetzen einer Fahrt in Pfeilrichtung kann nur dann geahndet werden, wenn diese aufgrund einer eindeutigen Fahrzeugposition oder der bildlich festgehaltenen Fortsetzung der Fahrt klar erkennbar ist.

24.5 Nachfolgende Fahrzeuge

Die Lenker und Lenkerinnen von Fahrzeugen, welche dem die Aufnahme auslösenden Fahrzeug unmittelbar nachfolgen, dürfen ebenfalls geahndet werden.

VIII. Geschwindigkeitsmessungen mit nicht typengeprüften Schleifendetektoren in Rotlichtüberwachungsanlagen

Dabei handelt es sich um Messsysteme für Rotlichtüberwachung, kombiniert mit einer nicht typengeprüften Geschwindigkeitsmessung. Grundsätzlich dienen diese Geräte zur fotografischen Dokumentation von Rotlichtübertretungen im Strassenverkehr. Da als Durchfahrtsindikator pro Fahrspur mehr als ein Sensor im Fahrbahnbelag eingelegt ist, besteht die Möglichkeit, damit die Geschwindigkeit des durchfahrenden Fahrzeuges zu bestimmen.

Die Detektion der Durchfahrtszeit mit Hilfe der in diesen Überwachungssystemen eingebauten Detektoren ist mit gewissen, technisch bedingten Unsicherheiten behaftet.

Diese Überwachungssysteme lösen deshalb bei jeder Übertretung zwei Fotografien in einem zum Voraus genau bestimmten Zeitabstand aus. Mit Hilfe einer standortspezifischen fotogrammetrischen Methode kann der im Datenfeld der Fotografie eingeblendete Geschwindigkeitswert verifiziert werden.

4 BGE 108 IV 191: Sind vor einer Lichtsignalanlage zwei Haltelinien markiert - die eine vor, die andere nach einer jener Anlage vorgelagerten Verzweigung -, so hat der Längsverkehr schon vor der ersten Haltelinie zu warten, bis das Signal die Durchfahrt erlaubt.