Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/79: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Militärversicherung · 19 Seiten
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Die Taggelder an die beruflich Versicherten belaufen sich für den Bereich Krankheit auf 5,3 Mio. (2007). Sie werden künftig mehrheitlich nicht mehr von der Militärversicherung ausbezahlt, sondern das VBS wird im Rahmen seiner Pflicht zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beansprucht. Auch hier wird es einige Zeit dauern, bis diese Einsparung ihre volle Wirkung entfaltet. Sie macht ungefähr 1.2% der gesamten Löhne der beruflich Versicherten aus.
Der Militärversicherung werden die Einnahmen aus den Prämien der beruflich Versicherten für das Krankheitsrisiko entgehen, d.h. 10,3 Mio. (2007) pro Jahr.
Bei den anderen Leistungen ist mit Einsparungen von weniger als einer Million Franken pro Jahr zu rechnen. Dieser bescheidene Betrag lässt sich damit erklären, dass die aufgehobenen Leistungen nur sehr selten zur Auszahlung gelangen. Schliesslich sollten die Auswirkungen auf das Personal der Militärversicherung ab dem dritten Jahr zu Einsparungen von 1,5 Mio. für den Bund führen. Die mit dieser Revision realisierten Einsparungen werden allmählich zunehmen. Es ist anzunehmen, dass sie bis 10 Mio. pro Jahr betragen werden, allerdings erst acht bis zehn Jahre nach Inkrafttreten der Revision.
Darstellung der realisierbaren Einsparungen:
2012 2013 2014 2015 20162017
Beruflich Versicherte
10 12 13.4 15 16.5 17.1
Integritätsschadenrente 0.4 0.4 0.4 0.4 0.4 0.4
Invaliden-/
0 0 0 0.3 0.6 0.9
Hinterlassenenrente
Andere finanzielle
0.3 0.3 0.3 0.3 0.32 0.32
Leistungen
Verwaltungskosten 0 0 1.5 1.5 1.5 1.5
Prämien Krankheit MV -10.3 - 10.3 - 10.4 - 10.4 - 10.5 - 10.5
TOTAL (Moi.) 0.4 2.4 5.2 7.1 8.82 9.72
5. Personelle Auswirkungen
Die vorliegende Revision wird keine grösseren Auswirkungen auf den Bestand des Bundespersonals haben. Die Aufhebung des Prämiensystems für das Krankheitsrisiko bei den beruflich Versicherten führt für die Dienststellen des Bundes, die für die Berechnung, Erhebung und Kontrolle der Prämien zuständig sind, zu einer Vereinfachung. Die rückläufigen Finanzströme zwischen der Militärversicherung und dem VBS für diese Versichertenkategorie führen ebenfalls zu einer Vereinfachung, obwohl zunächst eine Änderung der Gewohnheiten notwendig ist. Hingegen wird die vorliegende Revision zweifellos Auswirkungen auf den Personalbestand der Suva-Militärversicherung haben, deren finanzielle Last ausschliesslich vom Bund getragen wird. Die Vorlage wird zwar da und dort Mehrarbeit verursachen, vor allem für die Abklärung des Sachverhalts, wenn bei den beruflich Versicherten zwischen Unfall und Krankheit unterschieden werden muss. Trotzdem wird erwartet, dass der Personalbestand ab dem dritten Jahr nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung um mindestens 15% abgebaut werden kann.
6. Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Teilrevision des MVG erfolgt im Rahmen der Überprüfung der Aufgaben, die der Bundesrat kürzlich beschlossen hat. Sie ist im Legislaturfinanzplan 2009-2011, Anhang 4, Seite 90, aufgeführt. Dort wird verlangt, dass die Revision gegenüber den Ausgaben, die für die Jahre 2009-2011 vorgesehen sind, zu Einsparungen von 5 bis 10% führt.