Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/79: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Militärversicherung · 19 Seiten

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Arbeit. Daher ist vorgesehen, die Haftung des Bundes während des Urlaubes und Dienstunterbrüchen zu beschränken und für das Ausmass der Leistungen bei Unfall auf das UVG und bei Krankheit auf das KVG abzustellen. Eine minimale Deckung des Krankheitsrisikos durch die Militärversicherung ist gerechtfertigt, um den Zeitraum von 60 Diensttagen nicht zu unterbrechen, der dem Versicherten ermöglicht, seine Krankenversicherungsprämie ruhen zu lassen.

C. Die Leistungen

Die Leistungen der Militärversicherung sind von der Revision kaum betroffen. Das Taggeld und die Invalidenrente werden keiner erheblichen materiellen Revision unterzogen. Künftig hat der Versicherte jedoch wie im UVG erst ab einer Invalidität von mindestens 10% Anspruch auf eine Invalidenrente.

1. Die Hinterlassenenrenten

Die Hinterlassenenrenten der Militärversicherung werden durch die Vorlage angepasst, doch ihr Satz ändert sich nicht. Es wird weitgehend das Modell der Renten nach UVG übernommen.

Überlebende Ehegatten, die jünger als 45 Jahre sind und keine Kinder haben, erhalten neu eine Entschädigung in Form einer Abfindung und nicht mehr in Form einer Rente. Damit wird der aktuellen Organisation der Familien Rechnung getragen, in der der überlebende Ehegatte ermuntert werden soll, beim Eintreten eines Schadensereignisses wirtschaftliche Selbstständigkeit zu erlangen (Grundsatz des Clean Break). Im Gegensatz zur Unfallversicherung erhalten nicht nur Witwen, sondern auch Witwer eine Abfindung. Diese Berücksichtigung des Gleichstellungsprinzips wird keine hohen Ausgaben verursachen, da nur rund ein Promille aller Dienstleistenden Frauen sind.

Die Elternrente wird aufgehoben. Sie wurde nur ausgerichtet, wenn keine anderen Anspruchsberechtigen für eine Hinterlassenenrente vorhanden waren und bei der Mutter oder dem Vater musste ein Bedürfnis vorlag. Auf Grund dieser kumulativen Bedingungen, die 1994 eingeführt worden sind, wurde die Ausrichtung dieses Rententyps faktisch zum Ausnahmefall. Im Übrigen ist die Militärversicherung die einzige Sozialversicherung, die eine Elternrente ausrichten ausgerichtet hätte.

Fallen schliesslich in der Militärversicherung mehrere Hinterlassenenrenten zusammen, wird der kumulierte Höchstbetrag nach dem Modell des UVG und nicht mehr auf 100% des Jahresverdienstes des Versicherten festgesetzt, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Familie ein Mitglied verloren hat.

2. Abgeltung des Integritätsschadens

Die Integritätsschadenrente der Militärversicherung bezweckt den Ausgleich des Schadens, der sich aus einer Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Integrität des Versicherten ergibt. Diese Beeinträchtigung kann die Folge eines versicherten Unfalls oder einer versicherten Krankheit sein. Die Leistung der Militärversicherung hat die gleiche Funktion wie die Integritätsentschädigung der Unfallversicherung (Art. 24 und 25 UVG), unterscheidet sich jedoch in verschiedener Hinsicht von ihr.

Die Abgeltung durch die Militärversicherung erfolgt in Form einer Rente, die ausgekauft werden kann. In der Praxis wird dieser Auskauf in über 98% der Fälle vorgenommen. Dazu werden von den Gerichten anerkannte Kapitalisierungstabellen eingesetzt, die regelmässig angepasst werden, um der veränderten Lebenserwartung der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Die Entschädigung der Unfallversicherung wird hingegen in jedem Fall direkt in Form einer Kapitalleistung gewährt.

Bei der Festlegung des Grads der Beeinträchtigung berücksichtigt die Militärversicherung den Schaden an sich, aber auch dessen Auswirkungen auf die Lebensqualität und -freude des Versicherten. Hingegen trägt die Unfallversicherung bei der Beurteilung des Schädigungsgrads nur dem objektiven Schaden Rechnung. Aufgrund dieser sogenannten abstrakten und egalitären Bemessung besteht für die Unfallversicherung eine Skala der Integritätsschäden, die veröffentlicht