Bericht TSchG

Vernehmlassung 2009/113: Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten / Änderung des Tierseuchengesetzes / Änderung des Tierschutzgesetzes · 22 Seiten

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1. Ausgangslage

Das Tierschutzgesetz ist vom Parlament im Jahre 2005 verabschiedet worden. Bei den Arbeiten an den Ausführungsvorschriften hat sich gezeigt, dass das Gesetz in verschiedenen Punkten nachgebessert werden muss. Zudem sind einzelne Aktualisierungen nötig und die vom Parlament überwiesene Motion „Verbot des Handels mit Katzenfellen“ (07.3848) soll umgesetzt werden.

2. Vernehmlassungsverfahren

Der Bundesrat hat das EVD am 12. Mai 2010 beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten / Änderung des Tierseuchengesetzes / Änderung des Tierschutzgesetzes durchzuführen. Neben den Kantonen wurden im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens 14 politische Parteien, 11 gesamtschweizerische Dachverbände, 274 weitere Organisationen und interessierte Kreise begrüsst. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 31. August 2010.

Insgesamt gingen 149 Stellungnahmen ein, darunter von 25 Kantonen, 8 kantonalen Amtsstellen, 6 politischen Parteien, 7 Dachverbänden, 71 weiteren Organisationen und interessierten Kreisen sowie 32 nicht begrüssten zusätzlichen Organisationen, Verbände und Privatpersonen.

Der nachfolgende Bericht enthält die Zusammenfassung der zur Änderung des Tierschutzgesetzes eingereichten Stellungnahmen, gegliedert nach den allgemeinen Bemerkungen zur Vorlage, gefolgt von den detaillierten Anmerkungen zu den einzelnen Artikeln.

Die in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen der Vernehmlassenden sind im Anhang aufgeführt.