Bericht TSchG
Vernehmlassung 2009/113: Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten / Änderung des Tierseuchengesetzes / Änderung des Tierschutzgesetzes · 22 Seiten
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3. Zusammenfassung der Ergebnisse
3.1. Kurzzusammenfassung
Die Vorlage wird grundsätzlich begrüsst. Kontrovers beurteilt wird vor allem der Vorschlag zur Information der Öffentlichkeit über Tierversuche (Art. 20a). Teilweise wird die vorgeschlagene Regelung als zu wenig weitgehend beurteilt, teilweise wird eine einschränkendere gesetzliche Regelung verlangt.
3.2. Allgemeine Bemerkungen
Auf eine Eingabe verzichtet haben explizit: Schweizerischer Städteverband, Schweizerischer Arbeitgeberverband, JS, CSP, kaufmännischer Verband Schweiz, SKS und SFV. Die Anliegen von Swiss Beef CH sind vollständig in der Stellungnahme der SBV enthalten, weshalb auf eine eigene Stellungnahme verzichtet wurde.
Von Economiesuisse, Grüne Partei, Bio Suisse, VTL, SBH, Demeter, VFwLW, Exotis, SIGS, SKGS, WWF, VB, PPLK, HBH, ISB, Sukki, IWMC-CH und FH ist keine Stellungnahme eingegangen.
Die CVP unterstützt die Änderungen in Tierschutzgesetz. SGMV begrüsst das Ziel, das Tierschutzgesetz auf dem bisherigen Schutzniveau zu halten und hat keine zusätzlichen Bemerkungen. Die Akademien der Wissenschaften Schweiz (Ethikkommission für Tierversuche), VNPS, ID, AgriGenève, AGRIDEA/RGD und Proviande haben keine Bemerkungen oder Änderungswünsche. Die SVSM ist mit den vorgeschlagenen Änderung des Tierschutzgesetztes einverstanden. FR befürwortet die vorgeschlagenen Änderungen.
UR, BE, VeD BE, und ZG begrüssen die Revision grundsätzlich. ZH begrüsst das Ziel, das Tierschutzgesetz auf dem bisherigen Schutzniveau zu halten. Die Änderungsvorschläge würden vorbehaltlich der gestellten Anträge zu den einzelnen Bestimmungen gutgeheissen.
SUISAG–SGD, TG, TVL, Swissgenetics, Kleinbauern, SP, ZVCH, SHV, Kf, ARECR und VSP sind grundsätzlich mit den vorgeschlagenen Anpassungen einverstanden. BL bezeichnet die vorgeschlagenen Änderungen als notwendige Anpassungen. GR begrüsst, mit Ausnahme der Regelung in Artikel 26 Absatz 2, grundsätzlich die vorgeschlagenen Anpassungen. STS begrüsst die Änderungsvorschläge im Tierschutzgesetz, mit zwei wichtigen Einschränkungen zu den Artikeln 20a und 32 Absatz 2bis. Rassenkaninchen, Rassengeflügel, Rassentauben, ZUN, Ziervögel, Kleintiere CH, und FSK stimmen den vorgeschlagenen Änderungen zum Tierschutzgesetz grundsätzlich zu.
Die Änderungen im TSchG, namentlich das Verbot des Handels von Katzen- und Hundefellen, werden von der GST grundsätzlich begrüsst. GST und Interpharma wehren sich aber explizit gegen Bestimmungen, die für den Schutz der Tiere nicht relevant sind, sondern lediglich den administrativen Aufwand der forschenden Institutionen erhöhen oder ihrer Konkurrenzfähigkeit im internationalen Umfeld mit einem harten Wettbewerb abträglich sind.
Sofern keine Bemerkungen gemacht würden, sei man grundsätzlich mit den vorgeschlagenen Anpassungen einverstanden (GS, LBV, ZBB, BVSZ, ZBV, LOBAG, SOBV, SKMV, SRP, NW, SBV, Swiss Beef CH, ZHBV, SMP, SBZV, BBV,