Bericht TSchG
Vernehmlassung 2009/113: Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten / Änderung des Tierseuchengesetzes / Änderung des Tierschutzgesetzes · 22 Seiten
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len. Zudem sollte das Verbot auf alle Felle von Tieren ausgedehnt werden, die aufgrund der Haltebedingungen oder der Tötungsmethoden objektiv leiden würden.
SwissFur ist der Ansicht, dass dieses Einfuhrverbot präzisiert werden müsse, weil die Formulierung zu wenig exakt sei und Verwirrung verursache. Swissfur beantragt deshalb, dass die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Fellen der Hauskatze (felis catus) und der Haushunde (canis familiaris) und daraus hergestellten Produkten sowie der Handel mit solchen Fellen und Produkten verboten sind.
Artikel 15a
Für grenzüberschreitende Transporte mit Abgangs- oder Zielort Schweiz stimmen VSP, SOBV, SKMV, SBV, Swiss Beef CH, SMP, SBZV, Suisseporc, SHB, SZZV und ASR den Vorschlägen zu, sofern sich diese neuen Vorschriften auf gewerbsmässige Transporte und Transporteure beschränkten. CJA fordert, dass die Bewilligungspflicht in Absatz 1 eine Ausnahme für Transporte vorsieht, die vom Eigentümer der Tiere durchgeführt würden.
Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1/2005 unterscheide nicht zwischen gewerblichen und nicht gewerblichen Tiertransporten, sondern mache diese Bewilligung abhängig von der Distanz. SVV und ASTAG beantragen deshalb, dass ebenfalls die Transportdistanz, unter Berücksichtigung der Schweizer Verhältnisse, als Bewilligungsgrenze aufgenommen wird. TIR ist mit Absatz 1 einverstanden. TIR möchte aber eine Präzisierung von Absatz 2, damit die Anwendung von internationalen Normen in der Schweiz nur dann in Betracht kommt, wenn diese weitergehen als die diesbezüglichen Bestimmungen der Schweizer Tierschutzgesetzgebung. HN fordert, dass die Schweiz ihr hohes Tierschutzniveau hält und sich auf keinen Fall dem Druck beugt und sich dem tieferen Niveau der Nachbarstaaten annähert.
Aus Sicht der SVP ist Artikel 15a zu streichen, da dies nicht in die Kompetenz des Bundesrates gehöre. Für das Tierwohl sei es wichtiger, dass die Transittransporte von Tieren durch die Schweiz auch weiterhin nicht zugelassen würden.
VSP, SOBV, SKMV, SBV, Swiss Beef CH, SMP, SBZV, Suisseporc, SHB, und ASR halten an der seit Jahren vertretenen Position fest, dass internationale Tiertransporte, insbesondere Transittransporte auf der Strasse, weiterhin nicht zuzulassen seien. Ein generelles Verbot des Transports von Schlachttieren durch die Schweiz würde von ZG begrüsst. BS, GST, AGORA, SPA-Vaud und KLV AR beantragen, das Strassentransitverbot im Gesetz zu verankern. Die SP fordert, dass Schlachttiere nicht durch die Schweiz durchgeführt werden dürfen oder allenfalls nur im Bahn- oder Luftverkehr. Kf spricht sich klar für ein Verbot von Tiertransporten durch die Schweiz aus.
Artikel 20a (neu)
GE und SCAV sind mit Artikel 20a einverstanden, wünschen sich aber eine Präzisierung auf Verordnungsstufe. TIR begrüsst die neue Bestimmung, bemängelt aber, dass diese zu wenig konkret sei. Das Interesse der Bevölkerung an der Regelung und Durchführung von Tierversuchen sei gross. Es sei nicht bloss die Regelung des Informationsflusses, sondern auch die Sicherstellung einer ausreichenden und angemessenen Information dem Bundesrat zu übertragen.