Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/148: Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer in Bezug auf den Ersatz von Nichteintretensentscheiden · 19 Seiten

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tere flankierende Massnahme zur Verkürzung der Beschwerdefrist soll zudem die Nachfrist für die Verbesserung der Beschwerde von heute 7 auf 10 Tage verlängert werden (vgl. Art. 110 Abs. 1 E-AsylG). Dies ermöglicht es dem BVGer, bei einer ungenügend begründeten Beschwerdeschrift, den Betroffenen eine angemessene Frist zur Verbesserung einzuräumen.

Mit diesen Instrumenten ist gewährleistet, dass die Betroffenen ihr Beschwerderecht auch mit der vorgeschlagenen verkürzten Beschwerdefrist effektiv wahrnehmen können (vgl. Art. 29a Bundesverfassung, BV; SR 101).

Eine nachhaltige präventive Wirkung gegen missbräuchliche Gesuche besteht dann, wenn die Asylverfahren rasch und effektiv durchgeführt werden können. Die von der Expertenkommission vorgeschlagene Regelung würde insgesamt zu einer wesentlichen Verkürzung der Verfahrensdauer im Asylbereich führen. Im Jahr 2007 wurden 2671 NEE und 3800 materiell ablehnende Entscheide gefällt. Im Jahr 2008 waren es 3073 NEE und 4483 materiell ablehnende Entscheide. Seit Januar des laufenden Jahres änderte sich dieser Trend jedoch, was auf die Einführung des Dublin-Verfahrens zurückzuführen ist. Von Januar bis Oktober 2009 belief sich die Zahl der NEE auf 6155 und jene der materiell ablehnenden Entscheide auf 4680. Vom Total der NEE wurden rund 2800 gestützt auf die Drittstaaten-Verfahrensbestimmungen (v. a. Dublin) gefällt; gemäss dem Vorschlag der Expertenkommission soll hier auch weiterhin ein NEE erfolgen.

Obschon gemäss dem Vorschlag gewisse heute geltende Nichteintretenstatbestände neu zu einer materiellen Prüfung führen, könnte das Asylverfahren insgesamt deutlich beschleunigt und vereinfacht werden. Im Bereich der Sozialhilfekosten kann mit einer Einsparung von rund 2,5 Millionen Franken gerechnet werden (vgl. hierzu Ziffer 3).

Durch die vorgeschlagene Beschränkung der Nichteintretenstatbestände auf wenige klare Tatbestände können überdies Zurückweisungen von NEE durch das BVGer oder das CAT an das BFM zur nochmaligen materiellen Prüfung in Zukunft vermieden werden. Damit können die Beschwerdeverfahren effizienter durchgeführt und doppelte Prüfungen von Asylgesuchen zukünftig vermieden werden. Auch im erstinstanzlichen Verfahren können die Abläufe durch die vorgeschlagenen Vereinfachungen verkürzt werden, während die Verfahrensgarantien der Betroffenen gewahrt bleiben.

1.5 Weiteres Vorgehen in Bezug auf den Entwurf zur Änderung des AsylG und des

AuG

An seiner Sitzung vom 19. Dezember 2008 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des AsylG und des AuG eröffnet; dieses dauerte vom 15. Januar 2009 bis zum 15. April 2009. Der vorliegende zusätzliche Änderungsvorschlag wurde aufgrund des Ergebnisses dieses Vernehmlassungsverfahrens ausgearbeitet. Gestützt auf Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahrens (VIG; SR 172.061) ist dazu ebenfalls ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Nach Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse sollen sämtliche Änderungsvorschläge einschliesslich des neuen Vorschlages in einer Botschaft zusammengefasst und dem Bundesrat unterbreitet werden.

Das EJPD ist sich der gegenseitigen Abhängigkeit der Änderungsvorschläge bewusst und wird sicherstellen, dass die entsprechenden Änderungen koordiniert werden.