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Vernehmlassung 2009/66: Übernahme des Schengener Visa Information Systems · 22 Seiten
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L 218/66 DE Amtsblatt der Europäischen Union 13.8.2008
3. Behörde, bei der der Antrag gestellt wurde, einschließlich 5. ein Foto des Antragstellers entsprechend der Verordnung ihres Standorts, und Angabe, ob der Antrag bei dieser (EG) Nr. 1683/95;
Behörde in Vertretung eines anderen Mitgliedstaats gestellt
wurde;
6. Fingerabdrücke des Antragstellers gemäß den maßgeblichen Bestimmungen der Gemeinsamen Konsularischen Instruk-
4. folgende Daten aus dem Antragsformular: tion.
a) Nachname, Geburtsname (frühere(r) Nachname(n)); Artikel 10
Vorname(n); Geschlecht; Datum, Ort und Land der
Geburt; Zusätzliche Daten bei der Visumerteilung
(1) Ist entschieden, ein Visum zu erteilen, so ergänzt die
b) derzeitige Staatsangehörigkeit und Staatsangehörigkeit
Visumbehörde, die das Visum ausgestellt hat, den Antragsdatenzum Zeitpunkt der Geburt;
satz um folgende Daten:
c) Art und Nummer des Reisedokuments, ausstellende
a) Statusinformation, aus der hervorgeht, dass ein Visum Behörde, Ausstellungsdatum und Ablauf der Gültig-
erteilt wurde;
keit;
b) visumerteilende Behörde, einschließlich ihres Standorts,
d) Ort und Datum der Antragstellung; und Angabe, ob sie das Visum im Namen eines anderen
Mitgliedstaats erteilt hat;
e) beantragte Visumkategorie;
c) Ort und Datum der Entscheidung über die Visumerteilung;
f) folgende Angaben zu der Person, die eine Einladung
ausgesprochen hat und/oder verpflichtet ist, die d) Visumkategorie;
Kosten für den Lebensunterhalt des Antragstellers
während des Aufenthalts zu tragen:
e) Nummer der Visummarke;
i) bei einer natürlichen Person Nachname und
Vorname sowie Anschrift der Person, f) gemäß den maßgeblichen Bestimmungen der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion das Gebiet, in das der Visuminhaber reisen darf;
ii) bei einem Unternehmen oder einer anderen
Organisation Name und Anschrift des Unter-
nehmens/der anderen Organisation sowie Nach- g) Beginn- und Ablaufdaten der Gültigkeitsdauer des Visums; name und Vorname der Kontaktperson in
diesem Unternehmen/dieser Organisation;
h) Zahl der durch das Visum erlaubten Einreisen in das Gebiet, für das das Visum gilt;
g) Hauptreiseziel und Dauer des geplanten Aufenthalts;
i) Dauer des durch das Visum erlaubten Aufenthalts;
h) Zweck der Reise;
j) gegebenenfalls die Angabe, dass das Visum gemäß der
i) geplanter Tag der Ein- und Ausreise; Verordnung (EG) Nr. 333/2002 des Rates vom 18. Februar
2002 über die einheitliche Gestaltung des Formblatts für die Anbringung eines Visums, das die Mitgliedstaaten den
j) geplanter Grenzpunkt der ersten Einreise oder Inhabern eines von dem betreffenden Mitgliedstaat nicht
anerkannten Reisedokuments erteilen (1), auf einem gesongeplante Durchreiseroute;
derten Formblatt erteilt wurde.
k) Wohnort;
(2) Wird ein Antrag vor der Entscheidung über die Visumerteilung vom Antragsteller zurückgezogen oder nicht weiter
l) derzeitige Beschäftigung und Arbeitgeber; bei Studen- verfolgt, teilt die Visumbehörde, bei der der Antrag gestellt
ten: Name der Ausbildungsstätte; wurde, mit, dass das Antragsverfahren aus diesen Gründen eingestellt wurde, und nennt den Zeitpunkt der Einstellung des Antragsverfahrens.
m) im Fall von Minderjährigen Nachname und Vorname
(n) des Vaters und der Mutter des Antragstellers; (1) ABl. L 53 vom 23.2.2002, S. 4.