Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/75: Erlass der Verordnung über die Organisation von Einsätzen bei ABC- und Naturereignissen (ABCN-Einsatzverordnung, SR 520.17) · 18 Seiten
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dem ist, um die Koordination eines subsidiären Einsatzes der Armee zu gewährleisten, der Einsitz eines Vertreters der Armee zu prüfen. (KomABC)
Eine Erweiterung des Ausschusses mit Vertretenden von Querschnittsfunktionen (z. B. Bundesratssprecher, Bundeskanzlei, Stab SiA) ist zu prüfen. (KNS)
Zusätzlicher Absatz
„Wird das BFO ABCN bei einem Ereignis aktiviert, kann von den betroffenen Kantonen je ein Vertreter Einsitz im Ausschuss nehmen.“ (BS)
Artikel 7 Geschäftsstelle
Allgemein
Für den Einsatz der Mittel (A, B, C) wäre es wertvoll, wenn statuiert wird, dass der koordinierte Einsatz der Mittel von Bund und Kantonen abgesprochen wird. (KomABC)
Absatz 2
Bst. f: Artikel 7 ist allgemein für ABCN-Ereignisse gültig. Buchstabe f ist, da A-spezifisch, nach Artikel 11 Absatz 2 zu verschieben. (AG, AI, GL, GR, NW, SG, SZ; sinngemäss BS, TG, ZH, KomABC)
Vorschläge für zusätzliche Buchstaben, wonach die Geschäftsstelle
- Anlaufstelle für die zuständigen Organe der Kantone ist und diese in ihren ABCN-Vorbereitungen unterstützt. (AI, GL, NW, SG, SH, SZ, UR, ZG, KPABC; sinngemäss BS, ZH; lediglich bez. Anlaufstelle LU)
- die Unterlagen zur Lage und deren Bewertung sicherstellt und zugunsten des Bundes und der Kantone eine elektronische Lagedarstellung (ELD) führt. (AG, AI, GL, NW, SG, SH, SZ, UR, ZG, KPABC; lediglich hinsichtlich ELD BS)
- für alle Partner und Betroffenen eine Informationsplattform, welche die Informationen der Bereiche A, B, C und N vernetzt, betreibt. (BE)
Zusätzlicher Absatz 3
Eine inhaltliche Abgrenzung der Geschäftsstelle des Bundesführungsorgans ABCN (z.B. Einsatz und Intervention) gegenüber der bestehenden Geschäftsstelle Nationaler ABC-Schutz Schweiz (z.B. Prävention und Vorsorge) ist vorzunehmen. (AG, AI, GL, SG, SH, SZ, UR, KPABC; sinngemäss KomABC; ohne Nennung von Bsp. NW; sinngemäss in den allg. Bemerkungen LU; sinngemäss in den allg. Bemerkungen ohne Nennung von Bsp. ZH)
Prüfung, ob die bestehende Geschäftsstelle ABC-Schutz Schweiz dem Bundesführungsorgan ABCN unterstellt werden soll. (ZG)
Artikel 8 Vorsitz
Absatz 1
Vorschlag für eine Präzisierung: „[…] überwacht die Planungs- und Koordinationsarbeiten des Bundes im Hinblick auf […]“. (BE)