Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/75: Erlass der Verordnung über die Organisation von Einsätzen bei ABC- und Naturereignissen (ABCN-Einsatzverordnung, SR 520.17) · 18 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 16Fedlex · Ergebnisbericht

Absatz 2

Zum Betrieb einer Hotline durch das BAFU sind klare Abgrenzungskriterien zu Hotlines auf Stufe Kanton / Gemeinden festlegen, allenfalls ist eher von Kontaktstellen zu sprechen. (SZ; sinngemäss bezüglich Abgrenzungskriterien FR)

Gemäss den Artikeln 17 und 20 betreiben sowohl das BABS als auch das BAFU eine Hotline; wenn eine Koordination erreicht werden soll, muss zwingend eine einzige Hotline des Bundes bzw. des Bundesführungsorgans geschaffen werden. (TG; sinngemäss SG)

Formulierungsvorschlag: „Das BAFU stellt via NAZ der Bevölkerung sowie den kantonalen Führungsorganen bei Ereignissen eine Informations-Hotline zur Verfügung.“ (VS)

Artikel 21 Mittel

In einem zusätzlichen Buchstaben ist auch die elektronische Lagedarstellung (ELD) aufzuführen. (AG, AI, BS, GL, NW, SG, SH, SZ, UR, ZG, ZH, KPABC)

Konsequenterweise müsste, da die Informationsplattform GIN rechtlich verankert wird, auch die ELD aufgeführt werden. (BE, FR)

Die Rolle der NAZ muss geklärt werden, ebenso die Mittel, die den Kantonen bei ABCN-Ereignissen zur Verfügung stehen. (GE)

Bst. a:

Zumindest in den Erläuterungen ist auf die Zusammensetzung und die Funktion des Fachstabes Naturgefahren einzugehen. (SO)

Den Ausdruck “état-major spécialisé Dangers naturels“ im französischen Text durch “cellule spécialisée dangers naturels (DANAT)“ ersetzen. (VS)

7. Abschnitt: Schlussbestimmungen Artikel 22 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts

Eine Erweiterung der Zuständigkeit der NAZ in Zusammenhang mit N-Ereignissen und eine entsprechende Ergänzung der VNAZ sollten geprüft werden. (KNS)

Artikel 23 Inkrafttreten

Zu diesem Artikel sind keine Eingaben eingegangen.

Anhang 1 (Art. 11 Abs. 1) Dosis - Massnahmenkonzept (DMK)

Allgemein

Das DMS soll in die Strahlenschutzverordnung integriert werden. (BS, KSR, KNS, KomABC)