Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/75: Erlass der Verordnung über die Organisation von Einsätzen bei ABC- und Naturereignissen (ABCN-Einsatzverordnung, SR 520.17) · 18 Seiten
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Neue Abkürzung „ABCNat“ im gesamten französischen Verordnungstext, da der Buchstabe „N“ auch zur Abkürzung von „nuklear“ benutzt wird. (VS; ohne neuen Abkürzungsvorschlag NE)
5. Ergebnisse zu den einzelnen Artikeln
Auf eine Stellungnahme zu den einzelnen Artikel verzichten: ausdrücklich JU, TI, VD, CL; stillschweigend AR, NE, PLANAT, Schweizerischer Bauernverband (SBV), Service de la protection de l’environnement NE
Titel
Der Titel der Verordnung suggeriert die Organisation des Einsatzes. (AI, AG, FR, SG, SO, SZ)
Der Begriff „Naturereignis“ ist zu ersetzen durch „Naturgefahrenereignis“. (SZ)
Der Begriff „Organisation“ ist zu ersetzen durch „Koordination und Führung“. (UR, ZG, KPABC)
Diverse Vorschläge zur Neuformulierung:
- „Verordnung über die Organisation der Aufgaben…“ (FR)
- Verordnung über die Organisation der Aufgaben bei Grossereignissen oder Katastrophen.“ (VD)
- „Verordnung über die Aufgaben in besonderen und aussergewöhnlichen Lagen bei ABC- und Naturereignissen (ABCNat-Einsatzverordnung)“ (VS)
- „Verordnung über die Organisation der Aufgaben bei Grossereignissen oder Katastrophen“ (CL)
Ingress
Artikel 29f Absatz 2 Buchstabe c USG sind ebenfalls im Ingress aufzunehmen. (AI, GR, SG, SH, UR, ZG, ZH, KPABC)
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 Gegenstand
Neuer Absatz 2, gemäss welchem die Verordnung ebenfalls die Zusammenarbeit und die Koordination zwischen Bund und Kantonen regelt. (AG, AI, GE, GL, GR, NW, SG, SH, SZ, UR, ZG, ZH, KPABC)
Im Passus „[…], durch biologische und chemische Schadenereignisse […]“ ist anstelle des „und“ ein „oder“ zu setzen. (BE, BL, FR)
Die Unterstützung der Kantone durch das Bundesführungsorgan ist, insbesondere in Zusammenhang mit Artikel 17, bereits in Artikel 1 aufzuführen. (FR)
Die Verordnung soll die Harmonisierung der Aufgaben der Kantone und die Organisation der Einsätze des Bundes regeln. (VS)