Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/75: Erlass der Verordnung über die Organisation von Einsätzen bei ABC- und Naturereignissen (ABCN-Einsatzverordnung, SR 520.17) · 18 Seiten

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Die Neufassung wird ausdrücklich begrüsst. (BE, KomABC)

Die Harmonisierung mit den Regelungen der europäischen Nachbarstaaten wird begrüsst. (BE, LU; sinngemäss KomABC)

Das DMK soll umfassend mit Deutschland bzw. dem Bundesland Baden-Württemberg abgestimmt werden. (KNS)

Das DMK in der vorliegenden Form ist nicht ausgereift, insbesondere hinsichtlich der Thematik Evakuierung. (KNS)

Durch die neuen eindeutigen Dosisschwellen wird eine Optimierung erwartet. (BE)

Anhang 1 enthält noch zahlreiche Fragezeichen und kann in der gegenwärtigen Form nicht beurteilt werden. (FR)

Die vorsorglichen Massnahmen in der Landwirtschaft werden ausdrücklich begrüsst. (SBV)

Ziffer 4

Antrag, das bisherige Konzept einer unteren Dosisschwelle (UDS) und einer oberen Dosisschwelle (ODS) mit den Dosisbändern gemäss geltender VEOR beizubehalten. (GSKL, KKW Gösgen)

Ziffer 5

Die Aufhebung der Dosis-Bandbreite für die Anordnung von Massnahmen ist angemessen. (KSR)

Es wäre sinnvoll, im DMK nur eine Grösse, nämlich die effektive Dosis, zu verwenden. (BL) Antrag, die erste Zeile der Tabelle zu streichen, da die besondere Dosisschwelle für die Personengruppen Schwangere, Kinder, Jugendliche weder durchführbar noch gerechtfertigt ist. (GSKL, KKW Gösgen)

Pragmatische Formulierung der zweiten Massnahme: „Für alle Personen der Bevölkerung Aufenthalt im Haus.“ (KSR; sinngemäss KomABC)

Die aufgeführten Punkte „Aufenthalt im Haus, Keller oder wenn vorhanden im Schutzraum“ sowie „Evakuierung“ sollen nicht explizit aufgeführt werden. (BS)

Änderung der Beschreibung der Schutzmassnahmen wie folgt: „Evakuierung, sofern geschützter Aufenthalt nicht länger möglich / zumutbar.“ (GSKL, KKW Gösgen)

Im Bereich „Evakuierung“ muss die ABCN-Einsatzverordnung mit der Notfallschutzverordnung abgeglichen werden. (AG)

Der Begriff der vorsorglichen Evakuation ist in der ABCN-Einsatzverordnung und in der Notfallschutzverordnung widersprüchlich definiert. (KomABC)

Der Systemwechsel von der vertikalen Evakuation (Schutzräume) zur horizontalen Evakuation ist ein massiver Systemwechsel und auf dessen Umsetzbarkeit zu überprüfen. (SG)

Anregung, auch die nachträgliche Evakuation im Forschungsprojekt zu berücksichtigen und zu klären. (KSR)

Ziffer 7

Das vorsorgliche Ernte- und Weideverbot ist eine sehr wichtige und sinnvolle Neuerung. (BE; sinngemäss LU)