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Vernehmlassung 2009/93: Revision Lebensmittelrecht 2009 · 10 Seiten
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Übergangsbestimmungen zur Änderung vom...
1 Gegenstände, die den geänderten Bestimmungen nach Artikel 2a und 5 Absatz 3bis nicht entsprechen, dürfen noch bis zum … (1 Jahr nach Inkrafttreten) nach bisherigem Recht hergestellt, eingeführt und an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.
2 Gegenstände, die den geänderten Bestimmungen nachArtikel 22 Absatz 1ter nicht entsprechen, dürfen noch bis zum 31. Dezember 2011 nach bisherigem Recht hergestellt, eingeführt und an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.
IV
Diese Änderung tritt am ... in Kraft.
… Eidgenössisches Departement des Innern:
Didier Burkhalter