Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/129: Entwurf eines direkten Gegentwurfs zur Volksinitative «Ja zur Hausarztmedizin» · 22 Seiten
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1 Ausgangslage
Die am 29. September 2009 lancierte Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin“ wurde am 1. April 2010 mit über 200'000 Unterschriften eingereicht. Getragen wird die Initiative vom Berufsverband Haus- und Kinderärztinnen Schweiz („Hausärzte Schweiz“), der von den drei Fachgesellschaften der ärztlichen Grundversorger (Schweizerische Gesellschaften für Allgemeinmedizin SGAM, für innere Medizin SGIM und für Pädiatrie SGP) gegründet wurde, um gemeinsame berufspolitische Ziele anzugehen.1
Es ist deklariertes Ziel der Initiantinnen und Initianten, die Hausarztmedizin in der Schweiz zu verankern sowie die Berufsausübung der Hausärztinnen und Hausärzte zu erleichtern und finanziell attraktiver zu gestalten, so dass der Beruf für eine junge Generation von Ärztinnen und Ärzten wieder an Anziehungskraft gewinnt. Dies soll mit mehreren in der Verfassung verankerten Zielen und Massnahmen, die Bund und Kantone vermehrt in die Pflicht nehmen, erreicht werden. Zentral sind dabei die Rollendefinition der Hausärztinnen und Hausärzte als in der Regel erste Anlaufstelle im Gesundheitswesen und der Anspruch auf gesicherten Zugang zur Berufsausübung.
In einem Grundsatzentscheid hat der Bundesrat am 13. Oktober 2010 beschlossen, die Initiative abzulehnen und ihr einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Dieser nimmt einzelne Anliegen der Initiative auf, anerkennt die wichtige Rolle der Hausärztinnen und Hausärzte als Teil der medizinischen Grundversorgung, ohne ihnen aber eine bevorzugte Stellung zuzusprechen. Er bindet sie jedoch als wesentlichen Teil in eine vernetzte, koordinierte und multiprofessionelle medizinische Grundversorgung ein.
Die Initiative wie der direkte Gegenentwurf des Bundesrates bezwecken eine Antwort auf Veränderungen, die sich auch aus dem wachsenden Druck zu einem Strukturwandel im Gesundheitswesen ergeben und Folge veränderter gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und demografischer Faktoren sind.
2 Formelle Aspekte und Gültigkeit der Initiative
2.1 Wortlaut der Initiative
Die Eidgenössische Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin" lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 118b (neu) Hausarztmedizin
1 Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, allen zugängliche, fachlich umfassende und qualitativ hochstehende medizinische Versorgung der Bevölkerung durch Fachärztinnen und Fachärzte der Hausarztmedizin.
2 Sie erhalten und fördern die Hausarztmedizin als wesentlichen Bestandteil der Grundversorgung und als in der Regel erste Anlaufstelle für die Behandlung von Krankheiten und Unfällen sowie für Fragen der Gesundheitserziehung und der Gesundheitsvorsorge.
1 vgl. http://www.hausaerzteschweiz.ch/ .