Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/129: Entwurf eines direkten Gegentwurfs zur Volksinitative «Ja zur Hausarztmedizin» · 22 Seiten
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b) Zwischen den einzelnen Teilen der Initiative besteht ein sachlicher Zusammenhang. Die Initiative erfüllt somit die Anforderungen an die Einheit der Materie.
c) Die Initiative verletzt keine zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts. Sie erfüllt somit die Anforderungen an die Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht.
Die Initiative ist deshalb als gültig zu erklären.
2.4 Analyse der Volksinitiative
Eine ausführliche Analyse der Volksinitiative erfolgt im Rahmen der Botschaft.
3 Haltung des Bundesrats
Wie erwähnt bezwecken sowohl die Initiative als auch der direkte Gegenentwurf Lösungen für eine zunehmende Problemlage, die sich angesichts demografischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Veränderungen ergibt. Diese äussert sich insbesondere in Form eines sich abzeichnenden Mangels an Ärztinnen und Ärzten sowie weiterer Fachkräfte und in einer zunehmend ungeeigneten Angebotsstruktur.
Engpässe zeigen sich - in unterschiedlicher regionaler Ausprägung - vor allem bei der Nachfolgeregelung in Einzelpraxen, dem klassischen Modell der "hausärztlichen Grundversorgung". Diese Tatsache ist einerseits mit der Zunahme der Frauen im Arztberuf sowie mit generell veränderten Berufsvorstellungen verbunden. Vermehrt wird insbesondere in Form von Teilzeitarbeit ein ausgewogenes Verhältnis von Berufstätigkeit und Privatleben angestrebt, was mit dem tradierten Bild des "Hausarztes" nicht vereinbar ist. Die Übernahme einer Einzelpraxis stellt namentlich angesichts des Wunsches nach Teilzeitarbeit ein höheres wirtschaftliches Risiko dar, das viele nicht mehr bereit sind einzugehen. Aus diesen Gründen bevorzugen vor allem junge Ärztinnen und Ärzte eine Arbeit in Gruppenpraxen oder generell grösseren Versorgungseinheiten, die ihren Berufsvorstellungen besser entspricht. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass sich der Anteil der an ärztliche Grundversorgerinnen und -versorger verliehenen Facharzttitel seit 2006 konstant zwischen 40 - 48 Prozent bewegt und dieser somit weitgehend stabil ist. Dies widerspricht der häufig geäusserten Meinung, das fachliche Interesse an der ärztlichen Grundversorgung nehme ab.
Die fehlende Übereinstimmung zwischen der bestehenden ambulanten Angebotsstruktur (Einzelpraxen) und den gewünschten Arbeitsbedingungen junger Ärztinnen und Ärzte und weiterer Fachpersonen der medizinischen Grundversorgung sowie die Tatsache, dass in der Schweiz grundsätzlich zu wenig Fachpersonal ausgebildet wird, erhöhen den Handlungsbedarf. So muss einerseits die Zahl der Aus- und Weiterbildungsplätze generell erhöht werden; andererseits ist gleichzeitig der Strukturwandel durch geeignete Massnahmen in Richtung grössere und besser koordinierte Versorgungseinheiten zu ermöglichen. Diese Entwicklung ist auch angesichts des demografischen Wandels und der damit verbundenen neuen Herausforderungen notwendig und muss durch eine zukunftsgerichtete Politik betreffend die Aus- und Weiterbildung sowie die Berufsausübung der ärztlichen und nicht-ärztlichen Gesundheitsfachleute unterstützt werden. Dabei ist namentlich auch auf die veränderte Bildungssituation der Pflegenden und der therapeutischen Berufe hinzuweisen. Diese Gesundheitsfachpersonen absolvieren heute Ausbildungsgänge