Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/129: Entwurf eines direkten Gegentwurfs zur Volksinitative «Ja zur Hausarztmedizin» · 22 Seiten

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auf Tertiärstufe im Hochschulbereich und haben durch ihre Grundbildung und Spezialisierung Kompetenzen, die sie zunehmend zu selbstständigen und fachverantwortlichen Partnerinnen und Partnern der Ärztinnen und Ärzte machen. Trägt man der Tatsache Rechnung, dass eine medizinische Grundversorgung neben der kurativen vor allem auch die präventive, rehabilitative und palliative Versorgung umfassen soll, ist die Vernetzung und enge Zusammenarbeit verschiedener Berufsleute unabdingbar.

Schon heute wird die medizinische Grundversorgung nicht alleine durch Hausärztinnen und Hausärzte, sondern auch durch andere universitäre und nicht-universitäre Gesundheitsfachleute erbracht. Viele Patientinnen und Patienten finden zudem in Gesundheits- und Notfallzentren, wie sie gerade in Städten vielfach in Kooperation mit Spitälern entstehen, die ihren Ansprüchen und ihrem Bedarf entsprechende Versorgung. Schliesslich wünschen etliche bei Spezialärztinnen und -ärzten in kontinuierlicher Behandlung stehende Patientinnen und Patienten grundsätzlich die Fortführung dieser Betreuung, während andere die enge Begleitung durch eine Hausärztin oder einen Hausarzt beanspruchen. Dieser Vielfalt an Ansprüchen der Patientinnen und Patienten kann ein auf Verfassungsebene einseitig vorgeschriebener Behandlungsweg nicht gerecht werden.

Dem gegenüber steht die Tatsache, dass die Schweizer Bevölkerung der freien Arztwahl grundsätzlich eine hohe Bedeutung zumisst und es dem Entscheid jeder einzelnen Person überlassen werden soll, ob und wie die Arztwahl allenfalls eingeschränkt werden soll. Dem widerspricht die Initiative, indem sie die Hausärztinnen und Hausärzte als in der Regel erste Anlaufstelle im Versorgungssystem vorschreibt. Überdies ist es auch angesichts der Zunahme komplexer Mehrfacherkrankungen versorgungspolitisch fragwürdig, eine einzelne Berufsgruppe in privilegierter Weise als in der Regel erste Anlaufstelle mit der Behandlung von Krankheiten und Unfällen zu betrauen und alle anderen, namentlich die anderen ärztlichen Fachpersonen, weitestgehend von der Möglichkeit der Erstkonsultation auszuschliessen. Dieser Mechanismus hätte somit einschneidende Folgen für die freie Arztwahl.

Eine Annahme der Initiative hätte zudem voraussichtlich hohe Kosten zur Folge: So müsste z.B. gewährleistet werden, dass in Zukunft alle Hausärztinnen und -ärzte einen gesicherten Zugang zum Beruf haben (z.B. eine dauerhafte Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen im Rahmen der sozialen Krankenversicherung; vgl. Abs. 4 Bst. b des Initiativtextes). Bund und Kantone würden diesfalls auch in Regionen, in denen anerkanntermassen nicht von einem Mangel an ärztlicher Grundversorgung auszugehen ist, von Verfassung wegen sämtlicher Steuerungsinstrumente beraubt. Eine aus einem solchen Überangebot resultierende Mengenausweitung wäre mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen verbunden. Gleiches gilt für die Forderung nach einer Erweiterung der Leistungen und deren angemessene Abgeltung (vgl. Abs. 4 Bst. c). Schliesslich wäre auch die geforderte Aufwertung der besonderen beratenden und koordinierenden Tätigkeiten (vgl. Abs. 4 Bst. d) kaum kostenneutral. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten müssten über Prämiengelder der Sozialversicherungen und über Steuermittel von Bund und Kantonen gedeckt werden.