Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/71: Anpassung der Verordnungen aufgrund der Einführung biometrischer Daten im Ausländerausweis (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands): Verordnung vom 24. Oktober 2007 über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit · 39 Seiten

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Art. 72a Lesen der Fingerabdrücke

1 Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) legt die Luftverkehrsunternehmen und Flughafenbetreiber fest, die bei der Kontrolle der Flugpassagiere vor dem Einsteigen zum Lesen der auf dem Datenchip gespeicherten Fingerabdrücke berechtigt sind, wobei es sich auf folgende Kriterien stützt:

a. das für bestimmte Flüge oder Abflugsorte beobachtete Risiko illegaler Migration;

b. die Anzahl Personen, die bei ihrer Ankunft in der Schweiz nicht über die erforderlichen Reisedokumente, Visa oder Ausländerausweise verfügen;

c. die Zuverlässigkeit der von Staaten ausserhalb der EU oder der EFTA ausgestellten Reise- und Identitätsdokumente;

d. die Beobachtung betrügerischer Verhaltensweisen oder neuer Vorgehensweisen, die das Lesen der Fingerabdrücke erfordern.

2 Es bestimmt die Orte und die Dauer dieser Kontrollen.

3 Das BFM ist berechtigt, den Staaten, mit denen der Bundesrat einen Vertrag im Sinne von Artikel 41a Absatz 2 AuG abgeschlossen hat, den zum Lesen der Fingerabdrücke im Sinne von Artikel 102b AuG berechtigten schweizerischen Behörden sowie den nach Absatz 1 benannten Unternehmen und Betreibern die Leserechte für die besonders geschützten Daten auf dem Chip (Fingerabdrücke) zu geben.

Zustimmung

Kantone: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH

Parteien: PCS, FDP.Die Liberalen

Interessierte Kreise: chgemeinden, CP, SBV, SFM, SMV, ASSH, UVS, FSFP, FER, USAM

L'UVS trouve que les critères sur la base desquels il faut désigner les entreprises de transport aérien habilitées à lire les empreintes digitales sont intelligemment fixés.

Ablehnung Kantone: Parteien: SVP

Interessierte Kreise: DJS, FIMM, USS

Die DJS sind nicht einverstanden, die Befugnisse zum Lesen der gespeicherten Fingerabdrücke an Dritte zu übertragen. Die Bearbeitung von Personendaten, wozu auch das Lesen der Daten gehört, müsse aufgrund der demokratischen Kontrollmöglichkeit staatlichen Behörden vorbehalten bleiben.

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