Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/71: Anpassung der Verordnungen aufgrund der Einführung biometrischer Daten im Ausländerausweis (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands): Verordnung vom 24. Oktober 2007 über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit · 39 Seiten

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1.4.3 Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Gebührenverordnung, GebV-AuG)

Die Kantone und die interessierten Kreise heissen das neue System zur Berechnung der Gebühren grossmehrheitlich gut. Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer beantragen eine Anpassung der Höchstgebühren (siehe den Besonderen Teil).

ZH, chgemeinden, der VSED, GR, AG und NE sind insbesondere mit der Festsetzung der Gebühren nicht einverstanden. Der SSV spricht sich ebenfalls gegen die festgesetzten Gebühren aus; diese seien höher anzusetzen, damit die Kosten gedeckt seien.

AI hält fest, dass bei der Anpassung der Gebühren darauf zu achten sei, dass die vorgesehenen Änderungen in den Kantonen neutral umgesetzt werden können.

FDP.Die Liberalen wirft die Frage auf, ob die Erhebung von drei Gebühren anstelle einer einzigen das Verfahren wirklich vereinfache. SZ ist ebenfalls der Ansicht, dass die Erhebung von drei verschiedenen Gebühren nicht praktisch und nicht verhältnismässig ist. Die Arbeit der Einwohnerkontrollen werde dadurch komplexer. Die betroffenen Personen müssten sich für die Biometrie zur Einwohnerkontrolle und zum kantonalen Migrationsamt begeben. Darüber hinaus seien die höheren Gebühren nicht in allen Fällen gerechtfertigt.

GR und SZ erachten es als wichtig, dass alle Kantone dieselben Gebühren erheben.

1.5 Vorgehen bei der Auswertung der Stellungnahmen

Haben die Vernehmlassungsadressaten eine Stellungnahme eingereicht, sich aber nicht zu allen Änderungsvorschlägen geäussert, wird dies als Zustimmung gewertet.

Wird vom Vernehmlassungsadressaten gewünscht, dass bei nicht kommentierten Vorschlägen nicht auf Zustimmung oder Ablehnung geschlossen wird, wird dies bei der Auswertung unter der Rubrik «keine Bemerkungen» berücksichtigt.

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