Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/71: Anpassung der Verordnungen aufgrund der Einführung biometrischer Daten im Ausländerausweis (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands): Verordnung vom 24. Oktober 2007 über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit · 39 Seiten

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Art. 72c Einreichungs- und Prüfungspflicht

1 Das BFM kann von der Stelle gemäss Artikel 41b AuG sowie gegebenenfalls den Mitgliedern der Unternehmensgruppe namentlich die Einreichung folgender Unterlagen einfordern:

a. geprüfte Jahresrechnung;

b. Zusammenstellung aller wirtschaftlich Berechtigten und aller Inhaberinnen und Inhaber von Anteilen;

c. Angaben zur Organisation der Unternehmung und zu den Verantwortlichkeiten der einzelnen Personen;

d. zertifiziertes und auf die Ausweisfertigung ausgerichtetes Qualitätsmanagementsystem;

e. Sicherheitskonzept, das namentlich die Gewährleistung des Datenschutzes sowie der Sicherheit der zu produzierenden Ausweise und deren Bestandteile darlegt;

f. Beschrieb der getroffenen Massnahmen zur Erlangung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Fachwissens und der Qualifikationen im Ausweisschriftenbereich.

2 Die Jahresrechnung ist jährlich von einer wirtschaftlich und rechtlich unabhängigen Revisionsstelle im Rahmen einer ordentlichen Revision prüfen zu lassen. Als Revisionsstelle können Revisionsunternehmen tätig sein, die über eine Zulassung als Revisionsexperte gemäss der Verordnung vom 22. August 200710 über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren verfügen. Für Gesellschaften mit Sitz im Ausland sind gleichwertige ausländische Anforderungen anwendbar.

3 Die mit der Ausfertigung des biometrischen Ausländerausweises betraute Stelle nach Artikel 41b AuG weist periodisch die Einhaltung und Aktualität des Qualitätsmanagementsystems und des Sicherheitskonzeptes nach.

Zustimmung

Kantone: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH

Parteien: PCS, FDP.Die Liberalen

Interessierte Kreise: chgemeinden, CP, DJS, SBV, SFM, SMV, ASSH, UVS, FER, USAM

Ablehnung Kantone: Parteien: SVP

Interessierte Kreise: FIMM, USS, FSFP

La FSFP demande la modification du verbe « peut » de l'alinéa 1 en « doit » et de créer ainsi une obligation pour l'ODM de demander des documents au groupe chargé de produire le titre de séjour biométrique.

10 SR 221.302.3

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