Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/71: Anpassung der Verordnungen aufgrund der Einführung biometrischer Daten im Ausländerausweis (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands): Verordnung vom 24. Oktober 2007 über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit · 39 Seiten

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c) Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und

Ausländer (Gebührenverordnung AuG, GebV-AuG)

Die Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Aus-

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länder (GebV-AuG) muss revidiert werden. Es geht darum, die Gebührenansätze unter Berücksichtigung der Biometrie anzupassen.

Zur Vorlage sind gesamthaft 48 Stellungnahmen eingegangen. Es haben sich alle Kantone sowie die CSP, FDP.Die Liberalen und die SVP geäussert.

1.4. Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse zur Anpassung der Verordnungen aufgrund der Einführung biometrischer Daten im Ausländerausweis (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

1.4.1 Allgemeine Bemerkungen

Die grosse Mehrheit der Kantone und der Vernehmlassungsteilnehmer heisst die vorgeschlagenen Anpassungen auf Verordnungsstufe gut.

FDP.Die Liberalen und der VSPB äussern sich ebenfalls positiv zu den vorliegenden Verordnungsanpassungen, durch welche die Übernahme der Biometrie in den Ausländerausweisen konkretisiert wird.

Das CP und der SGV sind der Ansicht, dass durch die Einführung biometrischer Daten im Ausweis der Kräfteausgleich zwischen dem Bund und den Kantonen gewahrt wird. Ausserdem seien die zur Erfüllung der Zwecke des biometrischen Ausweises eingesetzten Mittel gegenüber dem Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Personen verhältnismässig. Das CP wünscht jedoch, dass der Kreis der Personen, die über einen biometrischen Ausweis verfügen müssen, nicht ausgeweitet wird und dass das Dokument innerhalb einer angemessenen Frist und zu einem angemessenen Preis erteilt wird.

BS, LU und UR stimmen den Verordnungsanpassungen zu und verzichten auf weitere Ausführungen.

SH weist darauf hin, dass aufgrund der vorgeschlagenen Änderungen die kantonalen Vollzugsbestimmungen an die veränderte Rechtslage angepasst werden müssen. Daher sei es zwingend, dass den Kantonen die definitiven Änderungen bis spätestens Ende Oktober 2010 bekannt gegeben werden, damit die Kantone auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen bundesrechtlichen Bestimmungen die notwendigen Änderungen rechtzeitig vornehmen können.

ZG beantragt, den erläuternden Bericht zu den Verordnungsänderungen in verschiedener Hinsicht zu ergänzen und zu konkretisieren. Zudem weist ZG darauf hin, dass im erläuternden Bericht keine konkreten Angaben zu den finanziellen oder personellen Auswirkungen der Verordnungsänderung auf die Kantone gemacht werden. Dies sei unbefriedigend. Aufgrund des Kostendeckungs- und des Verhältnismässigkeitsprinzips geht ZG jedoch davon aus, dass für die Kantone keine ungedeckten Kosten entstehen.

SZ verlangt, dass die Mitarbeitenden der Migrationsämter oder der Einwohnerkontrollen ausgebildet werden, damit sie die Reisepapiere authentifizieren können, anhand welcher sich die Identität von Personen, die einen biometrischen Ausländerausweis erhalten werden, feststellen lassen soll. Die Kontrolle der Dokumente und der Identität sei im Hinblick auf die

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