Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/85: 09.474 Pa.Iv. UREK-SR. Flexibilisierung der Waldflächenpolitik · 20 Seiten
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Parteien
lit. a: Nach Meinung der Grünen soll bei Rodungen von in den letzten 30 Jahren eingewachsenen Flächen für die Rückgewinnung von landwirtschaftlichem Kulturland auf Rodungsersatz verzichtet werden können, sofern die gewonnene Fläche extensiv oder als ökologische Ausgleichsfläche bewirtschaftet wird und ein naturnaher Waldsaum gewährleistet ist. Denn der relativ naturnahe Lebensraum Wald solle nicht ersatzlos durch intensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzflächen ersetzt werden können. Die Frist von 50 Jahre wird ohne Differenzierung als zu lang angesehen. Es wird deshalb vorgeschlagen, in der Waldverordnung eine Differenzierung nach Wuchsgeschwindigkeiten vorzunehmen. Die SP teilt diese Haltung.
lit. b: Da Massnahmen zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes an sich noch keine Massnahmen zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutes darstellten, ist nach Forderung der Grünen für die Revitalisierung von Gewässern und zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes nur dann auf Rodungsersatz zu verzichten, wenn die natürlichen Funktionen des Fliessgewässers sichergestellt sind. Für die SP ist wichtig, dass die im erläuternden Bericht genannten Kriterien eingehalten werden.
lit. c: Die SP weist darauf hin, dass die Entbuschung von Biotopen eine Pflegemassnahme ist, die abgegolten wird. Da, wie eine Studie der WSL, von Pro Natura und dem Forum Biodiversität Schweiz ergeben habe, doppelt so viele öffentliche Mittel für die Biotoppflege einzusetzen wären, müsse die Erhöhung der entsprechenden Kredite Gegenstand der Budgetdebatte sein.
Wirtschafts- und Industrieverbände
lit. a: Die vorgeschlagene Dauer von 50 Jahren zur Rückgewinnung ist für den SBV das Minimum. Zudem sei diese Bestimmung nicht nur auf landwirtschaftliche Nutzflächen, sondern auf alle landwirtschaftliche genutzten Flächen, inklusive Weiden im Sömmerungsgebiet, anzuwenden. Die Chambre d'agriculture du Jura bernois begrüsst die Altersgrenze von 50 Jahren ausdrücklich und auch der Bündner Bauernverband erachtet diesen Zeithorizont als richtig; er ermögliche einen ausreichenden raumordnungspolitischen Spielraum, um unerwünscht eingewaldete Flächen zurückzugewinnen.
Ergänzung der Ausnahmetatbestände: Für öffentliche Werke von nationalem Interesse (Nationalstrassen und Eisenbahnanlagen) sei, so die Forderung von economiesuisse, auch auf Rodungsersatz zu verzichten. Dieser Forderung schliessen sich auch die an der Vernehmlassung teilnehmenden Bauernverbände (SBV sowie Solothurnischer und Bündner Bauernverband) an. Im Zusammenhang mit der planerischen Ausscheidung des Raumbedarfs bei Fliessgewässern ist gemäss economiesuisse und den erwähnten Bauernverbänden sicherzustellen, dass keine hypothetischen Forderungen nach Real- oder Rodungsersatz gestellt werden, sobald der Raumbedarf Waldflächen tangiere; für diesen weiteren Tatbestand sei auch auf Rodungsersatz zu verzichten.