Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/85: 09.474 Pa.Iv. UREK-SR. Flexibilisierung der Waldflächenpolitik · 20 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 7Fedlex · Ergebnisbericht

Weitere Interessenten

Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL), VLP-ASPAN, Schweizerische Kantonsplanerkonferenz KPK, Greenpeace Schweiz, Pro Natura, BirdLife SVS, sowie der WWF Schweiz befürworten die Streichung der Möglichkeit, Realersatz in einer anderen Gegend zu leisten, ausdrücklich bzw. begrüssen die ausschliessliche Leistung von Realersatz in derselben Gegend. Der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband und der FVW sia weisen zusätzlich darauf hin, dass die bisherige Möglichkeit dazu geführt habe, dass für Rodungen im Talgebiet Ersatzleistungen im Berggebiet erbracht worden seien; mit der neuen Bestimmung werde verhindert, dass in Gegenden mit ohnehin zunehmender Waldfläche noch aufgeforstet werde, und die regionale Verteilung des Waldes in der Schweiz bleibe erhalten.

Die Umweltorganisationen Greenpeace Schweiz, Pro Natura, BirdLife SVS und WWF Schweiz fordern präzisierend, dass angesichts der Lebensraumfunktion des Waldes sowie für die Dauerhaftigkeit der Ersatzaufforstung mit standortheimischen Arten Realsersatz zu leisten sei. In gleicher Weise verlangt auch der Schweizerischer Städteverband, dass "standortgerecht" mit "standortheimisch" zu ersetzen sei, da der Realersatz nicht nur die Standorteigenschaften (Boden) zu berücksichtigen habe, sondern auch die natürlichen Funktionen und das ortstypische Landschaftsbild. Überdies wird in Erwartung von Schwierigkeiten bei der Umsetzung eine Präzisierung des Begriffs "derselben Gegend" gefordert und dafür die Begriffe "Raumplanungsregion" oder "Forstrevier/Forstkreis" vorgeschlagen. Alternativ wird eine Ergänzung des bisherigen Abs. 2 von Art. 7 WaG mit der Formulierung "ausserhalb von Gebieten mit unerwünschter Waldflächenzunahme" angeregt.

4.1.2 Art. 7 Absatz 2 WaG Kantone und Konferenzen

Generell: Die Änderung wird vom Kanton Freiburg als Fortschritt beurteilt. Demgegenüber lebt der Kanton Uri eine Flexibilisierung beim Realersatz in landwirtschaftlichen Vorrangflächen bereits heute. Auch der Kanton Wallis verzichtet bereits heute in den weitgehend bewaldeten Berggebieten auf Wiederaufforstungen i.S. des Realersatz. Im Vordergrund stehen schon heute Massnahmen zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes; diese Massnahmen werden in Regionalen Kompensationsprojekten (RKP) zusammengefasst, welche in Waldnähe angesiedelt werden. Der Kanton Zürich geht davon aus, dass die geplante Flexibilisierung des Rodungsersatzes nur einen sehr kleinen Beitrag zur Problemlösung leisten kann.

Formulierung: Nach Meinung des Kantons Genf ist es wichtig, zwischen Gebieten mit Waldzuwachs (vor allem in den Alpengebieten) und den Gebieten zu unterscheiden, in denen der Wald unter Druck steht (Täler, Ebenen). Diese Unterscheidung sollte in den Wortlaut von Art. 7 WaG miteinfliessen. Der Kanton Waadt ist der Ansicht, dass die Formulierungen in Art. 7 Abs. 2 und 3 WaG den verschiedenen Interessensphären nicht gerecht werden. Der Kanton Nidwalden empfiehlt zu prüfen, ob nicht Abs. 2 als lit. d in Abs. 3 von Art. 7 WaG aufgenommen werden sollte. Da die Kulturlanderhaltung, so die Begründung, auch als eine landschaftserhaltende Fördermassnahme aufgefasst werden könne, sei