Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/85: 09.474 Pa.Iv. UREK-SR. Flexibilisierung der Waldflächenpolitik · 20 Seiten
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ebenfalls auf Rodungsersatz zu verzichten. Als Alternative wird vorgeschlagen, die Kompensation mit eingewachsenen Flächen im Sinn von Art. 7 Abs. 3 lit. a WaG als gleichwertige Massnahme zu werten.
Verfahren: Die Bewertung gleichwertiger Massnahmen wird vom Kanton Waadt als schwierig betrachtet. Es wird befürchtet, dass sich daraus Mehraufwände für die kantonalen Forstämter ergeben könnten, da dadurch eventuell neue Kontrollmechanismen geschaffen werden müssten. Für den Kanton Jura dürften mit wenigen Ausnahmen alle Rodungen nach diesem Absatz durchzuführen sein.
Anwendungsbereich: Die vergleichbaren Massnahmen sollten nach Standpunkt des Kantons Jura nicht nur auf den Natur- und Landschaftsschutz beschränkt sein, sondern müssen auf alle Funktion des Waldes, die im öffentlichen Interesse stehen ausgedehnt werden können. In ähnlicher Weise lehnt der Kanton Schwyz die ausschliessliche Regelung ab, dass gleichwertige Massnahmen immer zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen werden müssen, da Massnahmen auch ausserhalb des Natur- und Landschaftsschutzes möglich seien.
Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind der Ansicht, dass die Ersatzmassnahmen zu Gunsten Natur- und Landschaftsschutz nicht nur im Wald, sondern auch in Offenlandgebieten durchgeführt werden sollten. Da Massnahmen ausserhalb des Waldgebiets längerfristig nur geringen Schutz geniessen, sei die Pflicht zur Leistung gleichwertiger Massnahmen im Grundbuch anzumerken.
Der Kanton Graubünden fordert, dass bei Rodungen auf oder im Bereich von landwirtschaftlichen Flächen ganz auf Rodungsersatz zu verzichten sei. Bei Rodungen in landschaftlich wertvollen Gebieten und in Gegenden mit Waldflächenzunahme seien anstelle von Realersatz Massnahmen zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes vorzusehen. Die Schutzwaldpflege sei als Rodungsersatz aufzufassen, und für Rodungsersatzleistungen auf Fruchtfolgeflächen wird ein Verbot gefordert.
Parteien
Die Grünen sowie die SP weisen in ihren Stellungnahmen darauf hin, dass in vielen Kantonen bereits heute von der Ausnahmemöglichkeit, auf Realersatz zu verzichten, Gebrauch gemacht werde, weshalb eine weitergehende Öffnung des Ausnahmetatbestands nicht nötig sei. Auf den Realersatz sei deshalb nur in Gebieten mit zunehmender Waldfläche bzw. in Gebieten, in denen der Kanton eine Zunahme des Waldes verhindern will, zu verzichten. Eine generelle Möglichkeit zum Verzicht auf Realersatz hätte zur Folge, dass die Waldfläche im Mittelland zurückgehen und nur aufgrund der Zunahme im Gebirge nicht gesamthaft vermindert würde. Da die landwirtschaftlichen Vorrangflächen heute fast überall schonenswert seien, würde die Suche nach Ersatzflächen in intensiv genutzten Räumen wegfallen, aber gerade hier habe der Wald eine wichtige Erholungsfunktion. Die Verlagerung von Waldflächen vom Mittelland in die Gebirgsregionen sei deshalb unerwünscht. Überdies sei nicht sichergestellt, dass die gleichwertigen Massnahmen in derselben Gegend wie die Rodung getroffen würden.