Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/85: 09.474 Pa.Iv. UREK-SR. Flexibilisierung der Waldflächenpolitik · 20 Seiten

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Stadt, Basel-Landschaft und Schwyz halten dafür, dass Gebiete mit zunehmender Waldfläche aus föderalistischer Sicht durch die Kantone unter Anwendung eigener Kriterien und Indikatoren zu bestimmen sind.

Parteien

Die Grünen und die SP halten fest, dass sich die Festlegung von statischen Waldgrenzen nur dort und dann lohnt, wo das Interesse an der Offenhaltung einer Fläche vorhanden ist und wenn die entsprechenden Mittel zur effektiven Offenhaltung eingesetzt werden. Wo hingegen das Wachstum nicht tatsächlich verhindert werde, verursache eine Waldfeststellung unnötigen administrativen und finanziellen Aufwand. Eine planerische Grenze im Widerspruch zu den tatsächlichen Verhältnissen stifte nur Verwirrung, mindere die Akzeptanz des Waldrechts und erschwere dessen Vollzug. Die Bezeichnung der Gebiete, in denen eine Waldflächenzunahme verhindert werden soll, nimmt der Kanton im Richtplan vor. Diese Parteien fordern deshalb eine Umformulierung von lit. b in dem Sinne, dass in Gebieten ausserhalb der Bauzonen, in denen der Kanton eine Zunahme des Waldes verhindern will, zur planerischen Absicherung von Massnahmen gegen die Zunahme des Waldes eine Waldfeststellung angeordnet werden kann. Wird diese Änderung nicht übernommen, soll nach Meinung der SP die geltende Regelung beibehalten werden.

Wirtschafts- und Industrieverbände

Die Massnahme wird von economiesuisse explizit begrüsst. Gemäss Waldwirtschaft Schweiz ist noch zu klären, was mit eingewachsenen Flächen geschieht, die weder landwirtschaftlich noch forstlich genutzt werden.

Weitere Interessenten

Die Möglichkeit statische Waldgrenzen auch ausserhalb der Bauzonen festzusetzen, wird von den weiteren Interessenten ausdrücklich und mehrheitlich begrüsst (KBNL Geschäftsstelle, Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft SHL, Chambre neuchâteloise d'agriculture et de viticulture, Geosuisse, Prométerre, Schweizerischer Alpwirtschaftlicher Verband, VLP-ASPAN, Schweizerische Kantonsplanerkonferenz KPK, Verein zum Schutz des landwirtschaftlichen Grundeigentums [VSLG]).

Nach Meinung von Bauenschweiz erlaubt die Bezeichnung der Gebiete, in denen künftig die Zunahme der Waldfläche unerwünscht ist, künftig vermehrt den Einbezug der Waldflächen in die raumplanerischen Interessenabwägungen.

Die Umweltorganisationen Greenpeace Schweiz, BirdLife SVS, Pro Natura, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) und WWF Schweiz teilen bezüglich Art. 10 Abs. 2 WaG die Meinung der Grünen und der SP (siehe dort). Als Konsequenz möchten Pro Natura, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) und WWF Schweiz ganz auf eine Änderung dieser Bestimmung verzichten. Greenpeace Schweiz und BirdLife SVS bringen einen gleichen Änderungsantrag vor wie die Grünen und die SP (siehe dort), mit dem auch Pro Natura im Sinne eines Eventualantrags einverstanden ist.