Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/85: 09.474 Pa.Iv. UREK-SR. Flexibilisierung der Waldflächenpolitik · 20 Seiten
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ausgeschlossen, dass mit einer zukünftigen Gesetzesrevision in Regionen mit sehr hohem Waldanteil punktuell vom Gebot der Walderhaltung abgewichen wird.
Der Verein zum Schutz des landwirtschaftlichen Grundeigentums (VSLG) will, dass in Zukunft auch das Rodungsverbot neu diskutiert wird, um eine optimale Raumplanungspolitik in der Schweiz zu ermöglichen. Nebst einer Lockerung des Verbots wird auch eine Änderung des Waldbegriffs angeregt; so soll eine in 20 Jahren eingewachsene Fläche keinen Wald darstellen. Der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband beantragt diesbezüglich ebenfalls, dass das begriffsbestimmende Bestockungsalter auf 20 bis 30 Jahren erhöht werden soll. Mit dem fortschreitenden Strukturwandel und dem damit verbundenen Rückgang der Arbeitskäfte, so wird begründet, reiche der heute bestehende Spielraum für einwachsende Kulturflächen nicht mehr aus und führe im Vollzug immer wieder zu Problemen.
Da das Rodungsverbot und die Pflicht zum Realersatz gerade in Gebieten, in denen der Wald unter Druck stehe (Ebenen, alpine Zentren) besonders wichtig sei, will die Umweltorganisation Helvetia Nostra Art. 5 WaG mit einem Abs. 6 dahingehend ergänzen, dass für diese Regionen keine Ausnahmen vom Rodungsverbot gelten sollen.