Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/85: 09.474 Pa.Iv. UREK-SR. Flexibilisierung der Waldflächenpolitik · 20 Seiten
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dürfte es sich jedoch vielfach um Sömmerungsflächen handeln. Es wird deshalb ein anderer Begriff wie beispielsweise landwirtschaftliches Kulturland empfohlen (Pro Natura). Der Begriff landwirtschaftliche Nutzfläche sei, so die Forderung von Prométerre, durch Landwirtschaftsfläche zu ersetzen. Der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband möchte den landwirtschaftlichen Nutzflächen noch "Weiden im Sömmerungsgebiet" hinzufügen.
lit. b: Für Hochwasserschutzbauten ist nach Meinung des Schweizerischen Städteverbands ebenfalls grundsätzlich Realersatz zu verlangen. Diese Bevorzugung gegenüber anderen Infrastrukturbauten sei nicht nachvollziehbar und selbst durch die im Rahmen des Wasserbaugesetzes verlangten Aufwertungsmassnahmen nicht gerechtfertigt. Der Verzicht für Revitalisierungen wird hingegen begrüsst.
Ergänzung der Ausnahmetatbestände: Der FSU schlägt einen zusätzlichen Tatbestand vor, nach welchem in Gebieten, für die in einem kantonalen Richtplan die Reduktion der Waldfläche in einem bestimmten Umfang festgelegt werde, auf Rodungsersatz verzichtet werden könne. Die Chambre neuchâteloise d'agriculture et de viticulture, suissemelio und Geosuisse fordern, dass für öffentliche Bauten im Interesse des Bundes wie Nationalstrassen und Eisenbahnanlagen (für die Chambre neuchâteloise d'agriculture et de viticulture soll bereits ein kantonales Interesse genügen) sowie für die Ausscheidung des Raumbedarfs bei Fliessgewässern ebenfalls kein Rodungsersatz geleistet werden muss. Die grossen öffentlichen Werke seien ebenfalls auf Verfassungsebene verankert. Wenn daher das Interesse an der nationalen Infrastruktur das Interesse an der Walderhaltung überwiegt, sei auf Rodungsersatz zu verzichten. Im Zusammenhang mit der planerischen Ausscheidung des Raumbedarfs bei Fliessgewässern müsse sichergestellt werden, dass keine hypothetische Forderungen nach Real- oder Rodungsersatz gestellt würden, sobald der Raumbedarf Waldflächen tangiert werde.
Die Umweltorganisationen Greenpeace Schweiz, Pro Natura, BirdLife SVS und WWF Schweiz bringen, mit teils ausführlicherer Begründung die gleichen Änderungsanträge wie die Grünen und die SP vor (siehe dort).
4.2 Art. 8 WaG (Ersatzabgabe)
Die Streichung von Artikel 8 wird, soweit sich die Vernehmlassungsantworten überhaupt darauf beziehen, befürwortet. Vereinzelt wird dazu bemerkt, dass mit der expliziten Forderung nach Massnahmen zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes andere Ersatzmassnahmen obsolet würden, weshalb die Streichung gerechtfertigt sei.
Nach Meinung des Kantons Thurgau soll im Gesetzestext explizit erwähnt werden, dass die Gleichwertigkeit des Rodungsersatzes im Sinn von Art. 7 Abs. 2 WaG auch eine Verpflichtung des Gesuchsstellers zur finanziellen Beitragsleistungen erlaubt, wie das im erläuternden Bericht erwähnt wird. Die Umweltorganisation Helvetia Nostra hält dafür, dass Art. 8 WaG so beizubehalten sei wie er heute ist, da es wichtig sei, den Begehren nach Ausnahmen vom Prinzip des Realersatzes entgegenzuwirken.