Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/85: 09.474 Pa.Iv. UREK-SR. Flexibilisierung der Waldflächenpolitik · 20 Seiten
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4 Stellungnahmen zu den einzelnen Bestimmungen
4.1 Art. 7 WaG (Rodungsersatz)
4.1.1 Art. 7 Absatz 1 WaG Kantone und Konferenzen
Der Kanton Genf regt an, in diesem Absatz festzuhalten, dass die Ersatzleistungen unter Schonung landwirtschaftlicher Vorrangflächen sowie ökologisch oder landwirtschaftlich wertvoller Gebiete vorgenommen werden müssen. Um den Aspekt der Biodiversität zu betonen, schlägt der Kanton Waadt eine Präzisierung zu Gunsten einheimischer und standortgerechter Baumarten vor.
Die Kantone Graubünden und St. Gallen halten den Verzicht auf Realersatz in anderen Gegenden ausdrücklich für richtig. Der Kanton Thurgau begrüsst als Kanton mit dem tiefsten Waldanteil im Mittelland die Beibehaltung des Grundsatzes des Realersatzes in derselben Gegend.
Parteien
Die SP unterstützt die Streichung der Möglichkeit, Realersatz in einer anderen Gegend zu leisten, ausdrücklich. Ebenso wird die Streichung des Wortes "vorwiegend" mit Bezug auf die Verwendung standortgerechter Arten begrüsst. Die Grünen betonen die Bedeutung standortheimischer Arten, da diese sowohl für die Lebensraumfunktion des Waldes wie auch für die Dauerhaftigkeit der Ersatzaufforstung wichtig seien.
Wirtschafts- und Industrieverbände
Der HEV und economiesuisse wollen an der geltenden, pragmatischen Regelung, dass auch in anderen Gegenden Realersatz für Waldrodungen geleistet werden kann, festhalten. Mit der Streichung werde die mit der Vorlage beabsichtigte Flexibilisierung gerade wieder eingeschränkt; gebietsübergreifende Lösungen böten mehr Flexibilität. Die Neuregelung würde faktisch zahlreiche, zentral gelegene Entwicklungsprojekte verunmöglichen. Auch der Änderungsantrag des SGV, Dachorganisation KMU, zielt in diese Richtung. Er will Realersatzleistungen im ganzen Gebiet eines Kantons zulassen. Damit soll ausdrücklich anerkannt werden, dass Fälle wie Rodungen im Tal und Aufforstungen im Bergebiet möglich sind. Diese Lösung komme einer Flexibilisierung viel näher als der jetzige Entwurf und fange die Anliegen des Schutzes genauso auf wie jene der Nutzung und der Lebensqualität.
Die Waldwirtschaft Schweiz will das Wort "vorwiegend" bezüglich der standortgerechten Arten beibehalten, da die Verschärfung nicht nachvollziehbar sei. Ersatzaufforstungen sollten zweckmässigerweise in die Bewirtschaftung des benachbarten, bereits vorhandenen Waldes integriert werden.