Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/24: Teilrevision der Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV) · 22 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 17Fedlex · Ergebnisbericht
6. Änderung von EDI-Verordnungen
Verordnung über die erforderliche Sachkenntnis zur Abgabe besonders gefährlicher Stoffe und Zubereitungen
pharmaSuisse [47] geht davon aus, dass die Sachkenntnispflicht für Apotheker nicht ausgedehnt wird.
Chemsuisse [K7], BE, BL, BS, GR, LU, SG, SO, TG und VS fordern rechtzeitig qualitativ einwandfreie Unterlagen und genügend Kurse.
Art. 1
Centre patronal [7] lehnt die Erweiterung der Sachkenntnispflicht für die Abgabe von Produkten der Gruppen 1 und 2 an gewerbliche Verwender sowie die Erweiterung der Grundsätze in Anhang 1 Ziffer 4.3. ab.
Art. 3
chemsuisse [K7], VKCS [K5], AG, BL, BS, GR, LU, SG, SO, TG, TI, ZH beantragen eine konkrete Verpflichtung zur Weiterbildung für alle Inhaber von Ausweisen, die vor 2009 erworben wurden.
Verordnung über die Chemikalien-Ansprechperson
Chemsuisse [K7], BL, BS, GR, LU und TG begrüssen die Erweiterung der Mitteilungspflicht auf den sachkenntnispflichtigen Grosshandel.
17/22 Rapport d'audition_d_2012.10.23