Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/24: Teilrevision der Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV) · 22 Seiten
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Greenpeace [34] und WWF [78] schlagen vor, die PBT/vPvB Kriterien und die hormonaktiven Stoffe, die auf der EU-Liste aufgeführt werden, in die Definition von gefährlichen Eigenschaften aufzunehmen.
Acsi [12], FRC [31] und SKS [64] befürchten Verwirrung in der Zeit zwischen 1. Dezember 2012 und 1. Juni 2015, wenn die Hersteller die Möglichkeit haben, die Zubereitungen nach zwei Systemen – dem bisherigen und GHS – einzustufen und zu kennzeichnen.
Bst. b
IG DHS [41] und Migros [85] weisen darauf hin, dass der Link nicht funktioniert.
Art. 7
Abs. 1
Greenpeace [34] und WWF [78] beantragen eine Pflicht zur Umsetzung der Verwendungsbedingungen gemäss Expositionsszenarien und eine Dokumentation der Selbstkontrolle.
Abs. 2
VKCS [5], chemsuisse [K7], AR, BE, BL, GR, LU, SG, TG und ZH möchten den Absatz 2 mit «Stoffe, die im Anhang 7 aufgeführt sind» ergänzen.
Nach BS sollen die kantonalen Vollzugsbehörden die Kompetenz erhalten, Mängel bei der Selbstkontrolle beanstanden zu können.
TVS [70] möchte den Absatz 2 mit Beurteilungsschwellenwert (z.B. 0,1%) ergänzen.
bis
Abs. 2
bis
Chemsuisse [K7] begrüsst die Einführung des neuen Absatzes 2 wie auch acsi [12], FRC [31] und SKS [64], die beantragen, dass die Beurteilungsmethoden präzisiert werden und für die Hersteller obligatorisch sind.
Economiesuisse [1], scienceindustries [63], SKW [56], SWISSMEM [21] und TVS [70] beantragen die Streichung des Absatzes oder eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt.
Art. 8
Economiesuisse [1], scienceindustries [63] und SKW [56] sind der Meinung, die von der EU übernommene offizielle Einstufung der Stoffe müsse auch für CMR-Stoffe gelten, die in der «MAK-Liste» der SUVA strenger eingestuft sind. Auch SGAH [53] weist auf diese Situation hin, regt jedoch lediglich eine Klärung an, wie in diesem Fall vorzugehen ist.
Greenpeace [34] und WWF [78] schlagen vor, dass die Gefahrenklassen «PBT/vPvB» und «endokrin wirksam» in das System zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen aufgenommen werden.
Abs. 2
Scienceindustries [63] und SKW [56] schlagen vor, Artikel 4 Absatz 3 der CLP-Verordnung explizit zu erwähnen.
Art. 10
Acsi [12], FRC [31] und SKS [64] fürchten, das Nebeneinander von zwei Systemen könnte die Gefahrenwahrnehmung der Konsumenten negativ beeinträchtigen.
Greenpeace [34] und WWF [78] schlagen vor, dass die Gefahrenklassen «PBT/vPvB» und «endokrin wirksam» in das System zur Einstufung und Kennzeichnung von Zubereitungen aufgenommen werden.
6/22 Rapport d'audition_d_2012.10.23