Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/24: Teilrevision der Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV) · 22 Seiten

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lingsbekämpfung mit Begasungsmitteln wird ein Stoff gestrichen, da dieser bereits durch die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung verboten ist.

2. Anhörungsverfahren

Das Anhörungsverfahren wurde vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) am 14. Dezember 2011 eröffnet und dauerte bis am 31. März 2012.

Die Kantonsregierungen und die wichtigsten vom Chemikalienrecht betroffenen Verbände wurden direkt kontaktiert. Sämtliche Dokumente waren auf der Webseite des BAG öffentlich zugänglich.

Insgesamt gingen 65 Stellungnahmen ein. Es antworteten: 25 Kantone, 3 Dachverbände der Wirtschaft, 30 verschiedene Verbände und 7 interessierte Kreise, die nicht auf der Adressatenliste aufgeführt sind (vgl. Anhang 1).

3. Allgemeine Bemerkungen

Harmonisierung und Verweise auf die europäischen Verordnungen

Die grosse Mehrheit der Anhörungsteilnehmer begrüsst die Harmonisierung mit den europäischen Vorschriften im Hinblick darauf, dass technische Handelshemmnisse vermieden werden.

Centre patronal [7], Fed. entr. romandes [29], pharmaSuisse [47] sowie mehrere Kantone weisen darauf hin, dass zu häufige Änderungen zu einer gewissen Unsicherheit beim Konsumenten führen oder der Rechtssicherheit abträglich sein können. Nach Ansicht des SDV [50] erhöhen diese Änderungen den administrativen Aufwand kleinerer Unternehmen.

Mehrere Anhörungsteilnehmer finden, durch die zahlreichen Verweise auf die REACH- und CLP-Verordnungen sei die Chemikalienverordnung schwer lesbar geworden, und regen an, dass die Behörden Leitfäden zur Anwendung der Verordnung erstellen.

Acsi [12], FRC [31] und SKS [64] erachten Anwendungsleitfäden in Bezug auf die Meldepflicht als erforderlich.

Einige Kantone halten fest, ein bilaterales Abkommen mit der EU müsse ein Ziel bleiben, um bestehende technische Handelshemmnisse insbesondere für die KMUs abzubauen.

PVCH [09] erklärt sich mit den Änderungen ohne besondere Bemerkungen einverstanden.

Anpassung der Bestimmungen GHS

Die meisten kantonalen Behörden und Industrieverbände begrüssen die Anpassung des Einstufungs- und Kennzeichnungssystem an die europäischen Vorgaben. Centre patronal [7] und Fed. entr. romandes [29] bedauern die gestaffelte Einführung des GHS für Stoffe und Zubereitungen.

Nach Ansicht von acsi [12], FRC [31] und SKS [64] wird das Nebeneinander von zwei Kennzeichnungssystemen zwischen 2012 und 2017 bei den Konsumenten Verwirrung stiften.

Für den SBV [03] dürfen die Änderungen der ChemV nicht zu zusätzlichen Kosten bei den Pflanzenschutzmitteln führen.

3/22 Rapport d'audition_d_2012.10.23