Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/42: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention). · 24 Seiten

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während die übrigen 17 der Unterzeichnung und Umsetzung pauschal zugestimmt6 oder auf eine Stellungnahme verzichtet7 haben.

2 Allgemeine Würdigung

Die Vernehmlassungsteilnehmer befürworten den Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen sowie dessen Umsetzung klar. Mit einer einzigen Ausnahme8 sprechen sich alle Kantone, Parteien, Dachverbände und Organisationen für einen Beitritt zur Konvention aus, sei es durch explizite Zustimmung9 oder implizit durch andere Formulierungen, wie zum Beispiel, dass das Ziel der Konvention unterstützt werde10. Als Begründung für die Zustimmung wird namentlich angeführt, dass die europaweite Vereinheitlichung der nationalen Rechtsordnungen eine Vereinfachung und Intensivierung der interstaatlichen Zusammenarbeit und eine wirksamere Bekämpfung dieser Art der Kriminalität ermögliche11 und dass mit der Konvention staatliche Leistungspflichten konkretisiert würden, welche der Staat gegenüber den Kindern habe12. Allerdings werden verschiedene Anregungen gemacht und zum Teil Anpassungen der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen, die im Grundsatz überwiegend unbestritten sind, gefordert. Viele Vernehmlasser haben sich einer detaillierten Kommentierung enthalten.

3 Stellungnahmen zu einzelnen Themen

Die Zusammenfassung der Stellungnahmen zu einzelnen Themen folgt der Systematik der Konvention.

3.1 Präventive Massnahmen

Im Allgemeinen

Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer13 stellen fest, dass ein einheitlicher, gesamtschweizerischer Präventionsstandard notwendig sei. Einige sind der Ansicht14, dass Prävention und Opferschutz zwar im Kompetenzbereich der Kantone lägen, dass es aber gesamtschweizerischer Standards bedürfe, die einen einheitlichen Kindesschutz in allen Kantonen

May Day, männer.ch, Netzwerk Kinderrechte Schweiz, Pink Cross, PF, ASI, SEA, SKG, SVJ, SBAP, SKF, SVAMV, Schweizerisches Weisses Kreuz, Stiftung Kinderschutz Schweiz, SGFP, TERRE DES FEMMES, Unicef, UNIFR, UNIGE, UNIL, FMH, VKS, ZSM. 6 AG, AR, GL, GR, NW, OW, Schweizer Städteverband, Schweizerischer Arbeitgeberverband, KOKES, SBK, SVR, SVSP, SEK, SVBB. 7 Demokratische Juristinnen und Juristen Zürich, SPI, Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz. 8 Die Universität Freiburg hält einen Beitritt zur Konvention für höchst fragwürdig. 9 Z.B. AG, AR, AI, ZH, BE, LU, GL, GE, BL, BS, FR, OW, NE, SG, GR, SH, SO, SZ, TG, VD, ZG; SP, SVP, CSP, EVP, Grüne. Bzgl. der Dachverbände, Institutionen und Organisationen gilt, dass nebst den sich einer Stellungnahme enthaltenden Organisationen alle (mit Ausnahme der UNIFR) dem Beitritt zustimmen. 10 Z.B. FDP, Schweizerischer Arbeitgeberverband, VS. 11 BL, FDP. 12 Humanrights.ch, Netzwerk Kinderrechte Schweiz, SBAP, Unicef. 13 CSP, Grüne, Amnesty International, Aspasie, EFS, F!Z, PF, Maria Magdalena, SEA, XENIA, SBAP, SKF, TERRE DES FEMMES, Unicef, EKKJ, SKG, männer.ch, JuCH, SVAMV, ZSM, Stiftung Kinderschutz Schweiz 14 EFS, F!Z, Unicef, SKG, SVAMV, CSP.