Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/42: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention). · 24 Seiten

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und deren Finanzierung Kantonssache sei, genüge nicht, um von einer flächendeckenden Qualifizierung sprechen zu können und somit auch nicht für die Erfüllung der Konventionspflichten. Die F!Z merkt zudem an, dass in Kantonen mit spezialisierten Ermittlungseinheiten Opfer von Menschen- bzw. Kinderhandel vermehrt erkannt würden.

3.7 Überwachungsmechanismus

LU betont die Wichtigkeit der engen und vereinfachten Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und ist der Meinung, dass das vorgesehene Kontrollgremium (ein Ausschuss aus Vertretern der Mitgliedstaaten) einen wesentlichen Beitrag zur gewünschten Umsetzung zu leisten vermögen werde.

Mehrere Teilnehmer59 begrüssen die Schaffung der im erläuternden Bericht erwähnten 20-40 Stellenprozent, die für die Überwachung des Abkommens veranschlagt werden. Allerdings wird auch darauf hingewiesen, dass die unterschiedlichen Zuständigkeiten innerhalb der Bundesverwaltung für die Berichterstattung und die Überwachung von den verschiedenen kinderrechtlich relevanten Verträgen nicht ideal seien. Die Zuständigkeiten seien zu überprüfen resp. die Berichtverfahren bei einer Bundesstelle zu konzentrieren.

3.8 Auswirkungen auf die Kantone

Einige Teilnehmer60 bezweifeln, dass die Ratifizierung und Umsetzung der Konvention keine zusätzlichen Auswirkungen auf die Kantone haben werden. Die Kantone seien sehr wohl von der Umsetzung betroffen, denn es würden immerhin neue Tatbestände geschaffen. Zudem gelte es, die Präventionsmassnahmen zu intensivieren, was eine erhöhte finanzielle Belastung zur Folge haben werde. Während beispielsweise Zug der Meinung ist, dass die Auswirkungen verhältnismässig und tragbar sein werden, halten namentlich ZH und die KKPKS fest, dass die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen notwendig sei.

59 Humanrights.ch, Netzwerk Kinderrechte Schweiz, Unicef, EKKJ. 60 ICJ-CH, KKJPD, KKPKS, ZH, LU, OW, ZG.