Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/42: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention). · 24 Seiten

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Aufklärung und Zustimmung (Artikel 17 Konvention)

VD und die ICJ-CH kritisieren, dass es der Zustimmung des Betroffenen zur Durchführung einer Massnahme bedürfe; dies entspreche nicht dem Geist des StGB, wonach die Massnahme der Strafe gegenüber Vorrang habe. Zudem sei absolute Freiwilligkeit nicht nötig, weil z.B. mit der Verweigerung von Strafvollzugserleichterungen gedroht werden könne, wenn sich die betroffenen Personen nicht kooperativ zeigten.

Im Übrigen scheint es der ICJ-CH angezeigt, eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Strafverfolgungsbehörden von sich aus Massnahmen anbietende Stellen über die Täter informieren können, damit diese mit dem Täter im Sinne einer pro-aktiven Beratung unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung Kontakt suchen.

3.5 Materielles Strafrecht

Im Allgemeinen

Die vorgeschlagenen Revisionen des StGB werden von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer ausdrücklich begrüsst29. Vereinzelt werden Kritiken geäussert oder Verbesserungsvorschläge gemacht, auf die nachfolgend eingegangen wird.

Förderung der Prostitution, Artikel 195 VE-StGB Bst. a (Artikel 19 Abs. 1 Bst. a und b Konvention)

Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer beziehen sich spezifisch auf diesen Entwurf und be-

grüssen den Artikel 195 VE-StGB ausdrücklich30.

ZH und KKJPD merken an, dass die vorgesehene Strafdrohung von einzig Freiheitsstrafe dem Konzept des Sexualstrafrechts widerspreche. Alternativ müsse die Verhängung einer Geldstrafe möglich sein wie bei fast allen anderen Sexualdelikten. Der Schwere des Delikts müsse im Einzelfall Rechnung getragen werden können.

Einige Äusserungen beziehen sich auf den Täterkreis von Artikel 195 StGB31. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Opfer nahestehende Personen oft eine wichtige Rolle spielen bei Tathandlungen, die vom Regelungsbereich von Artikel 195 StGB erfasst werden. Es sollte also in der Botschaft entweder auf eine Aufzählung möglicher Täter verzichtet oder sonst der Vollständigkeit halber das (halb-)private Umfeld in diese Aufzählung miteinbezogen werden.

Das Centre Patronal schlägt für ein besseres Verständnis des Textes vor, den Begriff „favoriser“ anstatt „soutenir“ zu verwenden.

29 Positiv zu den vorgesehenen Neuerungen und/oder zu der Erhöhung der Altersgrenzen geäussert haben sich AI, BS, FR, JU, SH, SO, UR, ZG, EVP, FDP, Grüne, SP, SVP, Amnesty International, Aspasie, XENIA, Christliche Ostmission, LCH, EKKJ, EFS, EMK, F!Z, VFG, humanrights.ch, ICJ-CH, JuCH, Maria Magdalena, männer.ch, Netzwerk Kinderrechte Schweiz, SVBB, PF, ASI, SBK, SEA, SVJ, SBAP, SEK, Schweizerisches Weisses Kreuz, Stiftung Kinderschutz Schweiz, SSFP, TERRE DES FEMMES, Unicef, FMH, VKS, ZSM, MayDay. 30 SO, UR, ZG, EVP, FDP, Amnesty International, Christliche Ostmission, EKKJ, EFS, EMK, männer.ch, Netzwerk Kinderrechte Schweiz, SVBB, PF, SBK, Schweizerisches Weisses Kreuz, Stiftung Kinderschutz Schweiz, Unicef, FMH, MayDay. 31 SG, Aspasie, Amnesty International, Maria Magdalena, XENIA.