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Vernehmlassung 2011/81: Zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) · 15 Seiten
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700 Landes-, Regional- und Ortsplanung Art. 2b Interessenabwägung
1Stehen den Behörden bei Erfüllung und Abstimmung raumwirksamer Aufgaben Handlungsspielräume zu, so wägen sie auf der jeweiligen Ebene die Interessen gegeneinander ab.
2Sie legen die Interessenabwägung in der Begründung ihrer Beschlüsse dar.
Art. 3, Abs. 2 Bst. d bis f, Abs. 3 Ingress, Bst. ater, b, Abs. 3bis, 3ter und 5
d. naturnahe Landschaften und Erholungsräume erhalten und aufgewertet werden;
e. die für die Erhaltung der Arten erforderlichen Lebensräume gesichert und vernetzt werden;
f. ehemals Bst. e.
3Die Siedlungen sind nach den Bedürfnissen der Bevölkerung und der Wirtschaft zu gestalten und in ihrer Ausdehnung zu begrenzen. Insbesondere sollen:
ater. Massnahmen getroffen werden, die zu ausreichendem Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen beitragen;
b. Wohngebiete vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen wie Luftverschmutzung, Lärm, Störfällen und Erschütterungen möglichst verschont werden;
3bisDas Verkehrssystem ist nachhaltig weiterzuentwickeln. Insbesondere sollen:
a. im Verkehrssystem die verschiedenen Verkehrsträger optimal miteinander verknüpft werden;
b. die Verkehrsinfrastruktur, unter Berücksichtigung einer guten internationalen Einbindung, im Dienste einer erwünschten räumlichen Entwicklung des Landes stehen und so der weiteren Zersiedelung entgegenwirken;
c. möglichst wenig Ressourcen verbraucht werden und die Kosten in einem günstigen Verhältnis zum Nutzen stehen;
3terBei der Weiterentwicklung des Verkehrssystems soll die Optimierung bestehender Verkehrsinfrastrukturen Vorrang vor Aus- oder Neubauten haben.
5Die Nutzung des Untergrunds muss nachhaltig sein.
Art. 4a Berichterstattung
1Die Kantone erstatten dem Bund alle vier Jahre Bericht über die räumliche Entwicklung ihres Gebiets und die Umsetzung ihrer Richtpläne.
2Der Bundesrat erstattet der Bundesversammlung und den Kantonen alle vier Jahre Bericht über die räumliche Entwicklung der Schweiz sowie über die Planungen des Bundes mit erheblicher Raumwirksamkeit samt deren Umsetzung.