Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/81: Zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) · 34 Seiten
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Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Raumentwicklung ARE
5. Dezember 2014
2. Etappe Revision RPG
Erläuterungen zu den Gesetzesbestimmun-
gen
In den nachfolgenden Erläuterungen werden Bestimmungen des kommentierten Entwurfs ohne Angabe des Erlasses zitiert. Wo auf das RPG verwiesen wird, ist grundsätzlich das geltende Recht gemeint.
Artikel 1
Absatz 2
Auch wenn am Wortlaut der Buchstaben bbis und d nichts geändert wird, ist hier doch Folgendes klarzustellen: Das Schaffen und Erhalten der räumlichen Voraussetzungen für die Wirtschaft, wie dies in Buchstabe bbis vorgesehen ist, umfasst auch Massnahmen zur Bereitstellung der für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen erforderlichen Flächen. Zudem ist zu beachten, dass die Sicherung einer ausreichenden Versorgungsbasis des Landes (Bst. d) auch Massnahmen zum Schutz des Kulturlandes umfasst.
Buchstabe a
In Absatz 2 werden die Ziele von Absatz 1 konkretisiert. In der haushälterischen Nutzung des Bodens liegt das zentrale Ziel der Raumplanung. Es umfasst einen quantitativen und einen qualitativen Aspekt. In quantitativer Hinsicht verlangt haushälterische Nutzung des Bodens die Eindämmung des Flächenverbrauchs. Qualitativ zielt haushälterische Nutzung auf eine optimale räumliche Zuordnung der verschiedenen Nutzungen. Dabei kommt der Berücksichtigung der Funktionen, die der Boden zu erfüllen hat, eine wichtige Bedeutung zu: Die Böden übernehmen aufgrund ihrer unterschiedlichen Eigenschaften verschiedene Funktionen (nebst der Produktions- insbes. auch die Regulierungs- und die Lebensraumfunktion) und erbringen somit vielfältige Leistungen für die Gesellschaft und den Naturhaushalt. Nur wenn die Bodenfunktionen berücksichtigt werden, können diejenigen Böden, die besonders wichtige Funktionen für Umwelt und Gesellschaft erfüllen, angemessen sparsam und schonend genutzt werden.
Die Biodiversität ist eine unerlässliche Grundlage für das Leben auf dieser Erde und damit auch eine zentrale Lebensgrundlage für den Menschen. Sie umfasst die Vielfalt von Ökosystemen, von Arten und Genen. Biodiversität beschreibt die Vielfalt der Lebensgrundlagen in einem Wort. Biodiversität liefert Nahrung, beeinflusst das Klima, erhält die Wasser- und Luftqualität, ist Bestandteil der Bodenbildung und bietet nicht zuletzt dem Menschen Raum für Erholung. Eine Verschlechterung des Zustands der Biodiversität führt zu einer Abnahme der Leistungen des Ökosystems und somit zu einer
1/34 412.1 Raumplanungsgesetz (SR 700) - L213-0084