Vorlage BauPG
Vernehmlassung 2011/94: Totalrevision des Bauproduktegesetzes (BauPG) und der Bauprodukteverordnung (BauPV) · 18 Seiten
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17. "Inverkehrbringen": die erstmalige Bereitstellung eines Bauprodukts auf dem Markt;
18. "Bereitstellung auf dem Markt": jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Bauprodukts zum Vertrieb oder zur Verwendung auf dem Markt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit; dem Bereitstellen auf dem Markt gleichgestellt sind für Bauprodukte, die in der Schweiz hergestellt werden:
a. der gewerbliche oder berufliche Eigengebrauch eines Bauprodukts,
b. die Verwendung oder Anwendung eines Bauprodukts im Rahmen des Erbringens einer Dienstleistung,
c. das Bereithalten eines Bauprodukts zur Benutzung durch Dritte;
19. "Wirtschaftsakteurin": Herstellerin, Importeurin, Händlerin oder Bevollmächtigte;
20. "Herstellerin": jede natürliche oder juristische Person, die ein Bauprodukt herstellt beziehungsweise entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke in Verkehr bringt oder auf dem Markt bereitstellt;
21. "Händlerin": jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette ausser der Herstellerin oder Importeurin, die ein Bauprodukt auf dem Markt bereitstellt;
22. "Importeurin": jede im Inland ansässige natürliche oder juristische Person, die ein Bauprodukt aus dem Ausland in die Schweiz in Verkehr bringt;
23. „Bevollmächtigte“: jede im Inland ansässige natürliche oder juristische Person, die von einer Herstellerin schriftlich beauftragt wurde, in ihrem Namen bestimmte Aufgaben wahrzunehmen;
24. "Rücknahme": jede Massnahme, mit der verhindert werden soll, dass ein in der Lieferkette befindliches Bauprodukt auf dem Markt bereitgestellt wird;
25. "Rückruf": jede Massnahme, die darauf abzielt, dass die Endverwenderin oder der Endverwender ein bereits bereitgestelltes Bauprodukt zurückgibt;
26. "werkseigene Produktionskontrolle": die dokumentierte ständige interne Kontrolle der Produktion in einem Werk im Einklang mit den einschlägigen harmonisierten technischen Spezifikationen;