Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/117: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz, SR 416.0) · 20 Seiten
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müssen dabei aber mindestens die Kosten für die kostengünstigste Ausbildung berücksichtigen.
• Besondere Ausbildungsstrukturen: Besonders stark strukturierte Ausbildungen, die eine Erwerbstätigkeit erschweren sowie Teilzeitstudien werden berücksichtigt.
Bei der materiellen Harmonisierung einen Kompromiss zu finden, gestaltete sich weit schwieriger. Daher werden im Konkordat einzig die „minimalen Maxima“ (d.h. die geforderten Mindestbeträge von Fr. 16‘000.- für ein Voll-Stipendium für eine Person in Ausbildung auf Tertiärstufe) verbindlich festgelegt. Ein Kanton kann aber auch höhere Maximalsätze festlegen.
Bis Oktober 2012 sind 9 Kantone dem Stipendien-Konkordat beigetreten (BS, FR, GR, NE, TG, VD, BE, TI, GE).