Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/117: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz, SR 416.0) · 20 Seiten
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Insgesamt bezogen im Jahr 2010 von den knapp 600 000 Personen in einer nachobligatorische Ausbildung 48 000 ein Stipendium, was einer Quote von 8,1% entspricht11.
Der Realwert der kantonalen Ausbildungsbeiträge hat (unter Berücksichtigung der Inflation) trotz der stetig ansteigenden Anzahl Lernender und Studierender von 1990 bis 2010 abgenommen. Ebenfalls zurückgegangen sind die Beiträge des Bundes an die Aufwendungen der Kantone. Dieser Rückgang12 erklärt sich allerdings durch die Neugestaltung des Finanzausgleichs: Zusätzlich zum Wegfall des Finanzkraftzuschlags beteiligt sich der Bund seit 2008 ausschliesslich an den kantonalen Aufwendungen im Tertiärbereich. Bis 2007 wurden auch Aufwendungen der Kantone im Sekundärbereich unterstützt.
Mit einem Bundesbeitrag von gegenwärtig rund 25 Millionen Franken pro Jahr deckt der Bund durchschnittlich 14% der Aufwendungen der Kantone für den tertiären Bildungsbereich. Der Bundesanteil liegt je nach Kanton aufgrund der Verteilung der Zuschüsse nach Massgabe der Bevölkerungszahl zwischen 5% und 28%.
Die Kantone bestimmen souverän über die Bedingungen der Ausbildungsbeitragsvergabe. Bezüglich der Höhe ihrer Aufwendungen für Ausbildungsbeiträge sind grosse Unterschiede feststellbar. Die kantonalen Ausgaben je Einwohner variieren zwischen 18 Franken im Kanton Schaffhausen und 91 Franken im Kanton Jura. Im Kanton Graubünden erhält einer von 139 Einwohnern, im Kanton Zürich einer von 312 Einwohnern ein Stipendium.
1.4 Ausbildungsbeiträge: Stipendien und Darlehen
Stipendien und Darlehen stellen zwei verschiedene Arten von Ausbildungsbeiträgen dar. Stipendien sind einmalige oder wiederkehrende Ausbildungsbeiträge ohne Rückerstattungspflicht. Demgegenüber müssen Darlehen nach Ausbildungsabschluss zurückerstattet werden. In der Regel sind Darlehen während des Studiums zinsfrei und nach Studienabschluss zu verzinsen. Die Verzinsungs- und Rückzahlungsbedingungen variieren je nach Kanton erheblich.
81% der Bezüger von Ausbildungsbeiträgen beziehen ausschliesslich ein Stipendium, bei weiteren 11% wird dieses durch ein Darlehen ergänzt. Nur 8% der Bezüger erhalten ausschliesslich ein Darlehen. Diese schweizerischen Durchschnittswerte zeigen, dass das System der Ausbildungsbeiträge hauptsächlich auf Stipendien ausgerichtet ist. Die kantonale Verbreitung der Ausbildungsbeiträge in Form von Darlehen unterscheidet sich jedoch deutlich: während auf der einen Seite die Kantone Graubünden und Zürich einen Anteil der Darlehen von weniger als 1% ausweisen, liegt der Darlehensanteil im Kanton Glarus bei 52%.13
Gemäss geltendem Bundesrecht ist es den Kantonen überlassen, ob sie ihre Ausbildungsbeiträge in Form von Stipendien oder Darlehen ausrichten. An dieser Kompetenzverteilung wird mit dem vorliegenden indirekten Gegenvorschlag zur Stipendieninitiative festgehalten.
11 BFS: „Kantonale Stipendien und Darlehen 2010“, Neuenburg 2011
12 Der mit der Einführung der NFA verbundene Rückgang der Bundesbeiträge um 51 Millionen Franken ist den Kantonen im Rahmen des Finanzausgleichs zweckungebunden zugutegekommen.
13 BFS: „Kantonale Stipendien und Darlehen 2010“, Neuenburg 2011