Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/117: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz, SR 416.0) · 20 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht
1. Ausgangslage
Bildung auf der Tertiärstufe erfolgt in eigener Verantwortung. Die Finanzierung der anfallenden Lebenskosten ist grundsätzlich Sache der Auszubildenden selbst. Wichtigste Quellen sind die Einnahmen der Erziehenden und die eigenen Erwerbstätigkeiten der in Ausbildung stehenden Personen.
Gleichzeitig dürfen Menschen, die willens und fähig sind, sich auf der Tertiärstufe1 zu bilden, nicht wegen finanzieller Hürden davon abgehalten werden. Ausbildungsbeiträge erlauben es, solche Hindernisse zu beseitigen. Für den individuellen Bildungserfolg sollen die persönlichen Fähigkeiten und Leistungen ausschlaggebend sein. Stipendien und Studiendarlehen kommt somit eine wichtige Bedeutung zu. Sie tragen dazu bei, die Chancengerechtigkeit zu fördern und unzureichend genutzte Begabungspotenziale besser zu valorisieren.
Die Möglichkeiten, sich für eine Ausbildung auf der Tertiärstufe ein Stipendium zu verschaffen, sind in der Schweiz heute zahlreicher denn je zuvor: Ausbildungsbeiträge werden nicht nur durch den Bund und die Kantone, sondern auch durch Bildungsinstitutionen selbst, die Privatwirtschaft, Stiftungen, Vereinigungen sowie durch ausländische Staaten und internationale Organisationen angeboten.
Unbestritten ist indessen auch, dass das Ausbildungsbeitragswesen in der Schweiz trotz der breiten Angebotspalette Schwachstellen aufweist. Vor diesem Hintergrund misst der Bundesrat der am 20. Januar 2012 vom Verband Schweizer Studierendenschaften eingereichten Stipendieninitiative einen hohen Stellenwert bei. Er nimmt die Anliegen der Initiantinnen und Initianten zum Anlass, die Thematik der Ausbildungsbeiträge für den tertiären Bildungsbereich einer vertieften Diskussion zu unterziehen und tragfähige Lösungen für die sich stellenden Probleme vorzuschlagen.
1.1 Geltendes Recht
Das Stipendienwesen ist in der Schweiz föderalistisch geregelt. Jeder Kanton hat eine eigene Stipendiengesetzgebung. Unterstützt werden Personen, die sich in einer nachobligatorischen Ausbildung befinden, welche zu einem staatlich anerkannten Abschluss führt. Die zu diesem Zweck bestehenden Bildungsmöglichkeiten werden sowohl von öffentlichen Institutionen als auch von privaten Unternehmen erbracht.
Tabelle 1: Schematische Übersicht zur Kompetenz- und Aufgabenteilung im
Ausbildungsbeitragswesen gemäss geltendem Recht
Bildungsstufe Regelungskompetenz Vollzug Finanzierung
Hochschulen Kantone Kantone Kantone (Tertiär A) Bund (pauschal nach Wohnbevölkerung) Höhere Berufsbildung Kantone Kantone Kantone (Tertiär B) Bund (pauschal nach Wohnbevölkerung) Berufliche Grundbildung, Kantone Kantone Kantone Gymnasium, Brückenangebote, etc. (Sekundarstufe II)
1 Die Tertiärstufe umfasst die höhere Berufsbildung (Tertiär B: Berufs- und Fachprüfungen sowie höhere Fachschulen), und die Hochschulen (Tertiär A: Universitäre Hochschulen, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen).