Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/117: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz, SR 416.0) · 20 Seiten

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hängenden Erlassentwurf Beschluss gefasst hat (Artikel 100 und 105 Absatz 1 ParlG)19.

3.4 Beurteilung

Das Ziel der Initiative, die Rechtsetzungs- und Finanzierungskompetenz für das Stipendienwesen im Tertiärbereich von den Kantonen auf den Bund zu verlagern, ist in doppelter Hinsicht problematisch. Einerseits würde eine Annahme der Initiative die aktuellen Harmonisierungsbestrebungen der Kantone mittels Stipendien-Konkordat unterlaufen. Dadurch würde der in Gang gekommene Prozess auf unbestimmte Zeit in Frage gestellt. Andererseits erhebt die Initiative die Forderung, dass Ausbildungsbeiträge während einer anerkannten tertiären Erstausbildung einen minimalen Lebensstandard gewährleisten. Der Wortlaut der Initiative lässt dabei offen, ob eine generelle Abkehr vom System der subsidiären Zuschüsse beabsichtigt ist, bei dem die finanzielle Verantwortung den Erziehenden und den Auszubildenden selbst obliegt. Die Sprechung von Ausbildungsbeiträgen auf der Tertiärstufe ohne Berücksichtigung des finanziellen Hintergrunds der sich ausbildenden Personen käme einem grundlegenden Systemwechsel gleich, der das Prinzip der Subsidiarität als solches in Frage stellt.

3.5 Finanzielle Auswirkungen

Der durch die Initiative verlangte Ausbau des Ausbildungsbeitragswesens führt zu bedeutenden Mehrkosten. Gemäss den Berechnungen der Initiantinnen und Initianten ist von einem Betrag von jährlich 500 Millionen Franken auszugehen. Die Übernahme dieser zusätzlichen Kosten wäre mit den Kantonen auszuhandeln. Sodann wäre der für den Bund entstehende Mehraufwand im Rahmen des Ausgabeplafonds der Bundesfinanzen zu kompensieren und hätte entsprechende Abstriche im Bildungs-, Forschungs- und Innovationsbereich (BFI) oder anderen Politikbereichen zur Folge.

19 SR 171.10