Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/125: Teilrevision des Zollgesetzes (ZG) · 24 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 13Fedlex · Ergebnisbericht

solche Abkommen einer breiteren Konsultation bedürfen, als die bei einem Entscheid des Bundesrates der Fall wäre.

3.3 Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen

3.3.1 Zollgesetz

Art. 26 Anmeldepflichtige Person

Keine Bemerkungen.

Art. 42a Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte

Für die SP Schweiz drängt sich die Ermächtigung an den Bundesrat, völkerrechtliche Verträge mit Drittstaaten über die gegenseitige Anerkennung von zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten selbstständig abzuschliessen, nicht auf.

Die Wirtschaftsverbände economiesuisse, Scienceindustries Switzerland und SSC unterstützen die Bemühungen, mit den wichtigsten Handelspartnern Abkommen über die gegenseitige Anerkennung des AEO-Status abzuschliessen. Sie lehnen es aber ab, die gegenseitige Anerkennung mit Amtshilfeabkommen zu verbinden oder in diese zu integrieren, die den ausländischen Zollbehörden einen umfassenden Zugriff auf vertrauliche, geschäftsrelevante Informationen und Daten der von der Amtshilfe betroffenen Firmen oder die Durchführung von Untersuchungen in der Schweiz ermöglichen. Eine Konsultation in einem breiteren Rahmen ist notwendig, damit die unterschiedlichen (wirtschaftlichen) Interessen entsprechend zum Tragen kommen. Die Übertragung der Genehmigungsbefugnis an den Bundesrat wird deshalb abgelehnt.

Art. 44 Eisenbahn-, Schiffs- und Luftverkehr

Der Kanton GE, die SP Schweiz, die EVP und Swisscofel unterstützen diese Änderung, da sie die Kontrollaufgaben des Bundes erleichtert. Für Swisscofel stellt sich die Frage, wie der Forderung bei einem Ausfall des Systems nachgekommen werden kann; die Abwicklung der Zollformalitäten muss auch in solchen Fällen gewährleistet sein.

Änderungen im Bereich Zolllager im Allgemeinen

bzw.

Art. 51 Verfahren

Die Kantone BE und AR sowie die EVP begrüssen die Neuregelung der Einlagerung und Auslagerung inländischer Waren. Dies führt zu einer Klärung der Rechtslage und damit zu einem besser funktionierenden Ausfuhrverfahren. Durch die Änderung können Lücken in den Ausfuhrbestimmungen geschlossen und das Risiko einer ungewollten Steueroptimierung vermindert werden.

Der Kanton GE, die SVP, economiesuisse, der SGV, SPEDLOGSWISS, der SSC, die VSF, Scienceindustries Switzerland, Aerosuisse, ASTAG, der VSE, ASFCMP, das CFS, die VSW, die HKBB, die CCIG, die fpv sowie die drei Firmen Oettinger Imex AG, The Nuance Group