Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/125: Teilrevision des Zollgesetzes (ZG) · 24 Seiten
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3.2.2.2 Vereinbarungen mit den Kantonen
Mehrere Kantone lehnen die Bestimmung über die Vereinbarungen mit den Kantonen (Art.
97) grundsätzlich oder in der vorgeschlagenen Fassung ab bzw. äussern sich kritisch dazu (ZH, LU, UR, SZ, GL, ZG, SO, SH, AI). Die Bezugnahme auf polizeiliche Aufgaben, die im Zusammenhang mit dem Vollzug nichtzollrechtlicher Erlasse des Bundes steht, wird als zu weitgehend abgelehnt. Es wird ein Eingriff in die kantonale Polizeihoheit befürchtet. Trotz Kritik wird die Möglichkeit von Vereinbarungen auf alle Kantone als sinnvoll erachtet, wobei mehrere Kantone eine Beschränkung der Bestimmung auf das Nebenstrafrecht vorschlagen.
Die KKJPD und die KKPKS lehnen die Neufassung der Bestimmung über die Vereinbarung mit den Kantonen (Art. 97) in dieser Form ebenfalls ab. Der Verein Referendum BWIS äussert sich auch kritisch dazu.
3.2.2.3 Besondere Untersuchungsmassnahmen
Mehrere Kantone lehnen die Bestimmung über besondere Untersuchungsmassnahmen (Art. 128a) grundsätzlich oder in der vorgeschlagenen Fassung ab (ZH, UR, GL, SO) oder melden Vorbehalte an (LU, SZ, SH, AI). Der Kanton ZG beantragt, die Bestimmung ersatzlos zu streichen oder Artikel 108 ZG anzupassen. Der Vorschlag von Artikel 128a über besondere Untersuchungsmassnahmen geht auch der KKJPD und der KSBS zu weit. Der Schweizerische Gewerbeverband und der Verein Referendum BWIS äussern sich kritisch dazu.
Es wird allgemein befürchtet, dass die Zollverwaltung bei jeglichen Delikten besondere Untersuchungsmassnahmen anordnen könnte, was mit der kantonalen Polizeihoheit nicht vereinbar ist. Eine besondere Untersuchungsmassnahme bei Übertretungen ist unverhältnismässig. Die vorgesehene Zuständigkeit der Oberzolldirektion, über die Verlängerung bereits bestehender besonderer Untersuchungsmassnahmen zu entscheiden wird mangels Unabhängigkeit abgelehnt.
3.2.2.4 Aufhebung des Mindestbestands des Grenzwachtkorps
Der SGB und Gewerkschaft garaNto sprechen sich gegen die Aufhebung des Mindestbestands des Grenzwachtkorps aus, da dies nicht dem seinerzeitigen Willen des Gesetzgebers entspricht.
3.2.2.5 Änderung des Strassenverkehrsgesetzes
Einige Kantone (LU, SZ, GL, ZG, SH, AI) haben Vorbehalte zur vorgeschlagenen Änderung von Artikel 100 Ziffer 5 SVG, da die Formulierung ihnen zu weit geht; sie verlangen teilweise eine neue Formulierung im Sinne der Eingabe von KKJPD und KKPKS. Die KSBS lehnt die Änderungen von Artikel 100 Absatz 5 SVG ab. Der Verein Referendum BWIS äussert sich kritisch dazu.
3.2.2.6 Weitere Revisionspunkte
economiesuisse und Scienceindustries Switzerland äussern sich kritisch zu den Bestimmungen über die Ermächtigung an den Bundesrat, völkerrechtliche Verträge über die gegenseitige Anerkennung des Status von Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorised Economic Operator AEO) selbstständig abschliessen zu können (Art. 42a). Sie sind der Meinung, dass