Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/125: Teilrevision des Zollgesetzes (ZG) · 24 Seiten
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3 Ergebnisse der Vernehmlassung
Es gingen 26 formelle Stellungnahmen der Kantone ein. Der Kanton NW verzichtet auf eine materielle Stellungnahme. Der Kanton BS verzichtet auf eine eigene Stellungnahme und schliesst sich hinsichtlich der polizeirechtlichen Bereiche vollumfänglich der gemeinsamen Stellungnahme der KKJPD und der KKPKS an. Der Kanton BL schliesst sich der Stellungnahme der KKPKS an. Der Kanton JU hatte keine Bemerkungen zur Vorlage anzubringen. Die Konferenz der Kantonsregierungen hat keine eigene Vernehmlassung eingereicht.
Fünf Parteien haben sich am Vernehmlassungsverfahren beteiligt, ebenso 35 Verbände, Vereinigungen oder Firmen, davon 18 aus eigener Initiative.
3.1 Kurzzusammenfassung
Die Bestimmungen über die Zolllager werden von der Wirtschaft grossmehrheitlich, aber auch von einigen Parteien abgelehnt. Die Kantone äussern sich dazu in der Regel nicht (Ausnahme: GE). Kritikpunkt sind vor allem die mehrwertsteuerlichen Folgen bei der Lagerung inländischer Waren in einem Zolllager.
Die Bestimmungen über die Vereinbarungen mit den Kantonen sind ebenfalls umstritten, teilweise wird die Ausdehnung auf die Binnenkantone begrüsst. Mehrheitlich wird bei der Möglichkeit der Aufgabenübertragung an das Grenzwachtkorps eine Beschränkung auf das Nebenstrafrecht verlangt.
Die Bestimmung über die Observation wird in der vorliegenden Form grossmehrheitlich abgelehnt. Es wird befürchtet, dass auf dieser Grundlage das Grenzwachtkorps bei jeglichen Übertretungen, Vergehen und Verbrechen observieren könnte. Die Zuständigkeit der Oberzolldirektion für die Verlängerung bestehender Observationen wird klar abgelehnt.
Die Änderung des Strassenverkehrsgesetzes wird von der Mehrheit der grundsätzlich begrüsst, aber mit einer anderen Formulierung.
3.2 Zusammenfassung
3.2.1 Zustimmung
Die Kantone ZH, BE, UR, OW, FR, SO, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VS und NE begrüssen grundsätzlich die vorgeschlagenen Änderungen, zumindest diejenigen im Bereich der offenen Zolllager und Zollfreilager, jedoch mit Vorbehalten bezüglich der Möglichkeit von Vereinbarungen mit den Kantonen (ZH, BE, TI, VS, NE) bzw. bezüglich der besonderen Untersuchungsmassnahmen (ZH, NE) und der Aufhebung der Garantie des Mindestbestands des Grenzwachtkorps (VS). Teilweise wird auf die entsprechende Vernehmlassung der KKPKS verwiesen.
Die Änderung des Strassenverkehrsgesetzes wird von der Mehrheit der Kantone (ZH, BE, UR, SZ, GL, ZG, FR, SH, AR, AI, TG, BL, VD, NE, GE) begrüsst und von drei Kantonen (SO, AG, TI) ausdrücklich unterstützt.