Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/125: Teilrevision des Zollgesetzes (ZG) · 24 Seiten
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Zolllager und Zollfreilager: Neuregelung der Einlagerung und der Ausfuhr von inländi-
schen Waren.
Vereinfachung bei der Zollpfandverwertung und allfälliger Verzicht auf eine solche.
Möglichkeit für vorläufig beschlagnahmte Waren, Gegenstände und Vermögenswerte, die von der zuständigen Behörde nicht übernommen werden, das Zollpfand geltend zu machen.
Möglichkeit der Vereidigung des Personals der EZV.
Aufhebung der Bestimmung über die Wahrnehmung von sicherheitspolizeilichen Auf-
gaben durch die EZV.
Beschränkung der Vereinbarung mit den Kantonen auf Aufgaben, die im Zusammen-
hang mit dem Vollzug nichtzollrechtlicher Erlasse des Bundes stehen und den Kantonen durch die Gesetzgebung des Bundes übertragen worden sind. Möglichkeit des Abschlusses von Vereinbarungen mit allen Kantonen.
Formelle Verankerung der Möglichkeit, im Rahmen der Strafverfolgung gemäss Zollge-
setz besondere Untersuchungsmassnahmen wie Observationen und Bild- oder Tonaufzeichnungen anzuordnen.
Aufhebung der Bestimmung über den Mindestbestand des Grenzwachtkorps im Bun-
desbeschluss vom 17. Dezember 2004 über die Genehmigung der Abkommen über die Assoziierung an Schengen und an Dublin.
Änderung des Rechtsmittelwegs im Bereich der Mineralölsteuer.
Regelung im Strassenverkehrsrecht über die Straffreiheit bei der Missachtung ver-
kehrspolizeilicher Vorschriften während Dienstfahrten, sofern die Missachtung für die Aufgabenerfüllung notwendig war.