Vorlage
Vernehmlassung 2012/142: Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht und Anpassungen im Aktien-, GmbH- und Genossenschaftsrecht) sowie des Revisionsaufsichtsrechts · 18 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 15Fedlex · Vorlage
Vorentwurf zur Änderung des Obligationenrechts
Anhang (Ziff. II)
Änderungen bisherigen Rechts
Die nachfolgenden Erlasse werden wie folgt geändert:
1. Zivilgesetzbuch5
Art. 69c Abs. 1
1Fehlt dem Verein eines der vorgeschriebenen Organe, so kann ein Mitglied, ein Gläubiger oder das Handelsregisteramt dem Gericht beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.
Art. 336–348
Aufgehoben
Schlusstitel: Anwendungs- und Einführungsbestimmungen
1. Abschnitt: Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts
Art. 13d (neu)
IVquater. Gemein- Vor dem Inkrafttreten der Änderung vom … begründete Gemeinderderschaften
schaften unterstehen dem bisherigen Recht.
2. Revisionsaufsichtsgesetz vom 16. Dezember 20056
Ersatz eines Ausdruckes
Im Gliederungstitel des 3. Abschnitts sowie in den Artikeln 7 Absatz 1, 9 Absatz 1 Einleitungssatz, 11 Absatz 1 Einleitungssatz und Absatz 2 wird der Ausdruck «Publikumsgesellschaft» durch «Gesellschaft des öffentlichen Interesses» ersetzt.
5SR 210