Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/153: Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem (C-VIS) und das nationale Visumsystem (ORBIS) · 28 Seiten
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Bst. m,
Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen
Eröffnungsdatum
Aufgehoben am
Ausreisefrist
Ausreisefrist erstreckt bis
Ausreisedatum
Suspension von/bis
Bemerkung gemäss Verfügung
Bst. n,
Grenzkontrollrapport Grund der Anhaltung
Grenzübertritt beobachtet durch / nicht beobachtet
Sachverhalt
Interne Vermerke
Fälschungsbeschreibung
Bst. o. Strukturierte Bemerkungen Bemerkungscodes Bemer-
kungscodes gültig von/bis Sachbearbeiter/in Benutzer/in
Mutationsdatum
Bst. p, Aufenthaltsnachforschung
Gesuchsteller/in (Namen, Adresse nur für Gebührenabrechnung)
3. Asylbereich Bst. a, Personalien
Muttersprache
Geburtsnationalität
Verpflichtungserklärung
Identitätskategorien (NINA-Code)
Bst. c, Verfahren Erwerbstätigkeit
ZH verlangt, dass die Bezeichnungen der Kontrollbehörden der seit der Umsetzung von Schengen geltenden Terminologie angepasst werden. So ist zwischen «Kontrolle an der Aussengrenze» und «Kontrolle im Binnenraum» zu unterscheiden. Zudem müssten die Bezeichnungen GREPO und KAPO ergänzt werden, damit klar hervorgeht, um welche Art der Kontrolle es sich handelt. Im Rahmen der Binnenkontrolle müssten die kommunalen Polizeibehörden genannt werden.