Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/153: Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem (C-VIS) und das nationale Visumsystem (ORBIS) · 28 Seiten

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Bst. m,

Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen

Eröffnungsdatum

Aufgehoben am

Ausreisefrist

Ausreisefrist erstreckt bis

Ausreisedatum

Suspension von/bis

Bemerkung gemäss Verfügung

Bst. n,

Grenzkontrollrapport Grund der Anhaltung

Grenzübertritt beobachtet durch / nicht beobachtet

Sachverhalt

Interne Vermerke

Fälschungsbeschreibung

Bst. o. Strukturierte Bemerkungen Bemerkungscodes Bemer-

kungscodes gültig von/bis Sachbearbeiter/in Benutzer/in

Mutationsdatum

Bst. p, Aufenthaltsnachforschung

Gesuchsteller/in (Namen, Adresse nur für Gebührenabrechnung)

3. Asylbereich Bst. a, Personalien

Muttersprache

Geburtsnationalität

Verpflichtungserklärung

Identitätskategorien (NINA-Code)

Bst. c, Verfahren Erwerbstätigkeit

ZH verlangt, dass die Bezeichnungen der Kontrollbehörden der seit der Umsetzung von Schengen geltenden Terminologie angepasst werden. So ist zwischen «Kontrolle an der Aussengrenze» und «Kontrolle im Binnenraum» zu unterscheiden. Zudem müssten die Bezeichnungen GREPO und KAPO ergänzt werden, damit klar hervorgeht, um welche Art der Kontrolle es sich handelt. Im Rahmen der Binnenkontrolle müssten die kommunalen Polizeibehörden genannt werden.