Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/153: Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem (C-VIS) und das nationale Visumsystem (ORBIS) · 28 Seiten
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I Allgemeiner Teil
1. Zusammenfassung der Anhörungsergebnisse
1.1. Ausgangslage und Inhalt der Vorlage
Die am 11. Oktober 2011 in Kraft getretene Verordnung VISV muss im Hinblick auf die Inbetriebnahme des neuen nationalen Visumsystems ORBIS total revidiert werden. Die neue Verordnung regelt die Zugangsberechtigungen und den Datenschutz sowohl für das zentrale Visa-Informationssystem als auch für das neue System ORBIS.
Zentrales Visa-Informationssystem (C-VIS)
Das C-VIS enthält sämtliche Daten über die von den Schengen-Staaten ausgestellten Visa, insbesondere die Fingerabdrücke der gesuchstellenden Personen. Das System soll die Bekämpfung von Mehrfachgesuchen und die Identifizierung von Personen ohne Aufenthaltsrecht im Schengen-Raum erleichtern. Das Parlament ist dem Bundesrat darin gefolgt, eine einzige zentrale Zugangsstelle zu benennen, über welche die mit der Verhütung und Bekämpfung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten beauftragten Behörden Daten aus dem C-VIS erhalten können. Im Rahmen von Ermittlungen sind auch die Strafverfolgungsbehörden berechtigt, bestimmte Informationen zu erhalten. Als einzige zentrale Zugangsstelle wurde die Einsatzzentrale fedpol benannt. Die zur Anhörung unterbreitete Verordnung regelt wie bereits heute die Einzelheiten des Verfahrens für den Zugang zu den Daten des C-VIS durch die Migrations- und Polizeibehörden. Diese erhalten verschiedene Zugangsberechtigungen, je nachdem ob sie Aufgaben im Ausländerbereich oder im Bereich der Verhütung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten erfüllen.
Nationales Visumsystem (ORBIS)
ORBIS wird im Januar 2014 das aktuelle System EVA (Elektronische Visumausstellung), ein Subsystem des Informationssystems für den Ausländer- und den Asylbereich (ZEMIS), ersetzen. ORBIS wird jedoch vollständig unabhängig vom C-VIS funktionieren. Es wird eine bessere Interoperabilität mit dem C-VIS gewährleisten. Die Zugangsberechtigungen der Migrations- und Polizeibehörden zum zukünftigen System ORBIS werden in der zur Anhörung unterbreiteten Verordnung festgelegt.
Anhörung
Die neue Verordnung VISV regelt den Zugang zu den Daten des C-VIS und den Daten in ORBIS sowie deren Verwendung. Dabei geht es in erster Linie um die Zugänge der Verwaltungsbehörden. Deshalb kann der Verordnungsentwurf als Vorhaben untergeordneter Tragweite eingestuft werden und wurde eine Anhörung einer Vernehmlassung vorgezogen, wie dies bereits für die vom Bundesrat am 6. Juli 2011 verabschiedete heutige Verordnung VISV der Fall war (Art. 10 Abs. 1 des Vernehmlassungsgesetzes). Es wurden nur die interessierten Kreise und Behörden angehört. Die Anhörung fand vom 3. Juni bis am 26. August 2013 statt. Die politischen Parteien wurden nicht zur Stellungnahme eingeladen.
Es sind 32 Stellungnahmen eingegangen (23 Kantone und 9 Organisationen). Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben VSED, VSAA, die Schweizerische Vereinigung Städtischer Polizeichefs, das BVGer sowie zwei Kantone (SH und GR). Ausser Nidwalden haben sich alle Kantone an der Anhörung beteiligt.
1.2. Zusammenfassung der Stellungnahmen
Der Grossteil der angehörten Organisationen begrüsst die Einführung des Systems ORBIS. Die Kantone (AI, TG, BE, BL, BS, AG, AR, FR, GE, GL, JU, LU, OW, SZ, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH) sowie die neun Gruppierungen oder Verbände der interessierten Kreise, die