Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/153: Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem (C-VIS) und das nationale Visumsystem (ORBIS) · 28 Seiten

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Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) heisst die zur Anhörung unterbreitete Verordnung gut. Er begrüsst es auch, dass die Gemeindebehörden im Rahmen ihrer Kompetenzen Zugang zu den Daten erhalten.

SZ ist zufrieden damit, dass ORBIS nicht mehr in ZEMIS integriert ist, unabhängig davon funktioniert und über ein Portal zugänglich ist. Dadurch sei eine erhöhte Stabilität und Verfügbarkeit des Systems gewährleistet. Die Zugangsberechtigungen und Zuständigkeiten des kantonalen Migrationsamtes würden sich mit ORBIS kaum ändern.

UNHCR begrüsst die genauen datenschutzrechtlichen Zugriffs- und Nutzungsrechte, die im Verordnungsvorschlag ausgeführt sind, und empfiehlt, die Notwendigkeit des Zugangs zu den jeweiligen Daten periodisch einer Prüfung zu unterziehen. UNHCR begrüsst insbesondere, dass die Datenweitergabe an Herkunftsstaaten von Asylsuchenden ausgeschlossen ist, und empfiehlt in dieser Hinsicht, die Umsetzung dieser Verpflichtung in der Praxis genau zu beobachten. UNHCR empfiehlt, hinsichtlich der Datenkategorisierung bei staatenlosen Personen klare Regelungen zu entwickeln.

FR heisst den Verordnungsentwurf, der Teil der Umsetzung der Visapolitik der Schengen-Staaten sei, gut. Es sei jedoch bedauernswert, dass die kantonalen Migrationsbehörden die Fingerabdrücke des C-VIS nicht direkt für den Abgleich mit den Fingerabdrücken der Personen verwenden könnten, deren Status im Kanton gerade abgeklärt werde. FR wünscht, dass dies in der endgültigen Verordnung vorgesehen wird.

1.4. Auswertung der Stellungnahmen

Haben Anhörungsteilnehmer ihre Stellungnahme ohne detaillierte Aussagen zu den einzelnen Änderungsvorschlägen eingereicht, wird davon ausgegangen, dass sie den zur Anhörung unterbreiteten Entwurf gutheissen.

Wurden zu einzelnen Änderungsvorschlägen Anmerkungen gemacht, so sind diese unter dem entsprechenden Artikel der Verordnung aufgeführt. Bei Bestimmungen, die nicht spezifisch kommentiert wurden, wird auf Zustimmung geschlossen. Die angehörten Organisationen, die ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben, sind unter Punkt 2 des Verzeichnisses aufgelistet.